Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Anliegen, in welchem ich nicht genau weis was steuerrechtlich zu beachten ist. Folgendes Szenario:
Ich bin Kleinunternehmer nach §19 und betreibe seit 4 Jahren ein IT Gewerbe. Nun möchte ein guter Freund von mir, welcher Streamer ist, ein Turnier mit Gewinnen veranstalten. Gerne möchte ich hier 2 x 50€ Gutscheine beisteuern, welche die Gewinner dann bei mir z.B. für einen neuen Gaming PC einlösen können. Mir ist nun nicht ganz klar wie und ob ich das überhaupt steuerlich in der EÜR Rechnung erfassen muss. Ich bekomme für die ausgestellten Gutscheine ja keine Einnahmen und habe wiederum keine Ausgaben (indirekt), da die 50€ ja dann später auf der Kundenrechnung vom Gesamtpreis für den neuen PC + die Einrichtungsgebühren abgezogen werden.
Vielleicht weiß hier jemand wie ich mich hier richtig verhalte, sodass auch alles konfom ist.
Vielen Dank.
Liebe Grüße Fabian.
ich habe ein kleines Anliegen, in welchem ich nicht genau weis was steuerrechtlich zu beachten ist. Folgendes Szenario:
Ich bin Kleinunternehmer nach §19 und betreibe seit 4 Jahren ein IT Gewerbe. Nun möchte ein guter Freund von mir, welcher Streamer ist, ein Turnier mit Gewinnen veranstalten. Gerne möchte ich hier 2 x 50€ Gutscheine beisteuern, welche die Gewinner dann bei mir z.B. für einen neuen Gaming PC einlösen können. Mir ist nun nicht ganz klar wie und ob ich das überhaupt steuerlich in der EÜR Rechnung erfassen muss. Ich bekomme für die ausgestellten Gutscheine ja keine Einnahmen und habe wiederum keine Ausgaben (indirekt), da die 50€ ja dann später auf der Kundenrechnung vom Gesamtpreis für den neuen PC + die Einrichtungsgebühren abgezogen werden.
Vielleicht weiß hier jemand wie ich mich hier richtig verhalte, sodass auch alles konfom ist.
Vielen Dank.
Liebe Grüße Fabian.
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