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    Buchung Kleinunternehmer Geschenkgutscheine Verlosung

    Hallo zusammen,

    ich habe ein kleines Anliegen, in welchem ich nicht genau weis was steuerrechtlich zu beachten ist. Folgendes Szenario:

    Ich bin Kleinunternehmer nach §19 und betreibe seit 4 Jahren ein IT Gewerbe. Nun möchte ein guter Freund von mir, welcher Streamer ist, ein Turnier mit Gewinnen veranstalten. Gerne möchte ich hier 2 x 50€ Gutscheine beisteuern, welche die Gewinner dann bei mir z.B. für einen neuen Gaming PC einlösen können. Mir ist nun nicht ganz klar wie und ob ich das überhaupt steuerlich in der EÜR Rechnung erfassen muss. Ich bekomme für die ausgestellten Gutscheine ja keine Einnahmen und habe wiederum keine Ausgaben (indirekt), da die 50€ ja dann später auf der Kundenrechnung vom Gesamtpreis für den neuen PC + die Einrichtungsgebühren abgezogen werden.

    Vielleicht weiß hier jemand wie ich mich hier richtig verhalte, sodass auch alles konfom ist.

    Vielen Dank.

    Liebe Grüße Fabian.

    #2
    Als Kleinunternehmer musst du Einnahmen und Ausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip erfassen und steuerlich berücksichtigen. Eine Rückstellung für Erlösschmälerungen könnten nur bilanzierende Unternehmen bilden, vermutlich aber eher für größere Beträge.

    Also berücksichtigst du die Gutscheine höchstens für die Planung deiner Einnahmen.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #3
      Zitat von timote Beitrag anzeigen
      Als Kleinunternehmer musst du Einnahmen und Ausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip erfassen und steuerlich berücksichtigen. Eine Rückstellung für Erlösschmälerungen könnten nur bilanzierende Unternehmen bilden, vermutlich aber eher für größere Beträge.

      Also berücksichtigst du die Gutscheine höchstens für die Planung deiner Einnahmen.
      Hallo timote,

      vielen Dank für deine Antwort. Was meinst du mit „Also berücksichtigst du die Gutscheine höchstens für die Planung deiner Einnahmen“, dass verstehe ich nicht so ganz.

      Liebe Grüße Fabian.

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        #4
        Das heißt, wenn die Gutscheine eingelöst werden, verursachen sie eine Erlösschmälerung (buchhalterischer Begriff) in Vergleich zu einem regulären Verkauf.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #5
          Zitat von timote Beitrag anzeigen
          Als Kleinunternehmer musst du Einnahmen und Ausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip erfassen und steuerlich berücksichtigen
          Nur der Vollständigkeit halber, falls jemand mal über diesen Thread stolpern sollte:
          • "Kleinunternehmer" = ob die Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt werden muss oder nicht (§ 19 UStG)
          • "Ist- oder Sollversteuerung" = ob die Umsatzsteuer (wenn man kein Kleinunternehmer ist) bereits bei Rechnungsstellung oder erst bei Zahlung abgeführt werden muss (§ 20 UStG)
          • "Zu- und Abflussprinzip" = Ertragsbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten ("Einnahmenüberschussrechnung" nach § 4 Abs. 3 EStG) oder Ertragsbesteuerung nach vereinbarten Entgelten (Bilanzierung) - was wiederum nichts mit den beiden obigen Umsatzsteuersachen zu tun hat.
          Insofern ist der eingangs zitierte Satz sinnlos, weil sich "Kleinunternehmer" auf die Umsatzsteuer bezieht und "Zu- und Abflussprinzip" auf die Einkommensteuer.

          Man sollte da also schon mit den richtigen Begriffen hantieren. Inhaltlich war die Information allerdings richtig - ausgegebene Gutscheine bewirken erst mal gar nichts (weder bei der Umsatzsteuer noch bei den Ertragssteuern).

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