Guten Morgen in die Runde,
verstehe ich das richtig, dass die vom AG gezahlte Abfindung als "ermäßigt besteuerte Entschädigung", übernommen in Anlage N, Zeile 17, nach der Fünftelregelung im Großen und Ganzen steuerlich so behandelt wird, als ob nur ein Fünftel in dem Jahr der Auszahlung gezahlt worden wäre und die restlichen vier Fünftel dann gleichmäßig auf die darauf folgenden vier Jahre als Einkünfte rechnerisch verteilt werden ?
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus,
V.
verstehe ich das richtig, dass die vom AG gezahlte Abfindung als "ermäßigt besteuerte Entschädigung", übernommen in Anlage N, Zeile 17, nach der Fünftelregelung im Großen und Ganzen steuerlich so behandelt wird, als ob nur ein Fünftel in dem Jahr der Auszahlung gezahlt worden wäre und die restlichen vier Fünftel dann gleichmäßig auf die darauf folgenden vier Jahre als Einkünfte rechnerisch verteilt werden ?
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus,
V.
Kommentar