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Fünftelregelung bei Abfindung vom Arbeitgeber

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    Fünftelregelung bei Abfindung vom Arbeitgeber

    Guten Morgen in die Runde,

    verstehe ich das richtig, dass die vom AG gezahlte Abfindung als "ermäßigt besteuerte Entschädigung", übernommen in Anlage N, Zeile 17, nach der Fünftelregelung im Großen und Ganzen steuerlich so behandelt wird, als ob nur ein Fünftel in dem Jahr der Auszahlung gezahlt worden wäre und die restlichen vier Fünftel dann gleichmäßig auf die darauf folgenden vier Jahre als Einkünfte rechnerisch verteilt werden ?

    Viele Grüße und vielen Dank im Voraus,

    V.

    #2
    PS Es geht dabei um das Kalenderjahr 2022.

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      #3
      ja, so ist das richtig. Wobei folgende vier Jahre, es wird einfach gefünftelt, die Steuer ausgerechnet und mal fünf genommen.

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        #4
        Und was passiert dann in den Folgejahren ?
        Hat diese angewandte Regelung aus dem Jahr der Auszahlung dann gar keine Auswirkungen mehr ?
        Ich dachte bisher, dass man damit in dem Jahr der Auszahlung eine besonders hohe Steuerbelastung bei den besonders hohen (einmaligen) Einkünften vermeidet, indem man die Einkünfte auf insgesamt fünf Jahre verteilt und sozusagen steuerlich "zeitlich streckt". So dass (bspw. bei anschließender Arbeitslosigkeit oder gerigeren Einkünften auch aus anderen Gründen) aus Gründen der steuerlichen Progression in den Folgejahren eben eine geringere steuerliche Belastung resultiert.

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          #5
          [QUOTE=Vater3;n435310]
          " indem man die Einkünfte auf insgesamt fünf Jahre verteilt ..."
          Es müsste heißen, "... indem man die ausbezahlte Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt.."

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            #6
            Hat diese angewandte Regelung aus dem Jahr der Auszahlung dann gar keine Auswirkungen mehr ?
            Genauso ist das ! Die Versteuerung erfolgt im Jahr der Zahlung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ah ja, danke allerseits.

              Da war ich gedanklich vollkommen auf dem falschen Dampfer.
              Wieder sehr erhellend für mich, das Ganze.

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                #8
                Im Jahr der Auszahlung hast Du ja auch das Geld, um die Steuer zu zahlen. Durch die Fünftelregelung wird nur ein niedrigerer Steuersatz erreicht, ungefähr wie wenn man die Zahlung auf fünf Jahre verteilt hätte.

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                  #9
                  Alles klar, danke.
                  Hab auch gar nicht in irgendeiner Weise noch mit dieseer Regelung gehadert.
                  Hatte nur eine völlig falsche Annahme zum Ablauf und zur Durchführung des Ganzen.
                  So ist alles natürlich auch wesentlich einfacher und insgesamt unkomplizierter.

                  Vielen Dank für eure Hilfestellungen nochmal.

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                    #10
                    Durch die Fünftelregelung wird nur ein niedrigerer Steuersatz erreicht, ungefähr wie wenn man die Zahlung auf fünf Jahre verteilt hätte.
                    Wenn auch nicht in jedem Fall. Wer schon mit den laufenden Einkünften die 42% erreicht, der wird mit der Abfindung nicht darunter bleiben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Ok .
                      Diese Mitbürger haben dann schätzungsweise (mindestens) einen Steuerberater..

                      Abet es gehört natürlich der Vollständigkeit halber dazu, C24

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                        #12
                        Nach Ok der lachende Smiley mit Träne
                        Und nach C24 Daumen hoch sind leider verschütt‘ gegangen

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                          #13
                          Diese Mitbürger haben dann schätzungsweise (mindestens) einen Steuerberater..
                          Was aber nichts ändert. Die 42% werden von einem Single schon bei einem zvE von knapp 63.000,00 € erreicht, so viel ist das nicht
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Vater3 Beitrag anzeigen
                            Diese Mitbürger haben dann schätzungsweise (mindestens) einen Steuerberater..
                            Also, ich hab das Gefühl, die fragen alle hier

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Was aber nichts ändert. Die 42% werden von einem Single schon bei einem zvE von knapp 63.000,00 € erreicht, so viel ist das nicht


                              Wenn du meinst..

                              Trotzdem danke, wie immer.

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