Ich habe Leistungen aus einer Direktversicherung erhalten und diese wurden von der Versicherung elektronisch an das Finanzamt übermittelt und automatisch berücksichtigt.
Frage: muss ich das noch in der Anlage der Einkommensteuererklärung in Anlage R-AV/bAV deklarieren/angeben ?
oder muss ich nichts mehr angeben weil übermittelt ?
Vielen Dank für Info
Frage: muss ich das noch in der Anlage der Einkommensteuererklärung in Anlage R-AV/bAV deklarieren/angeben ?
oder muss ich nichts mehr angeben weil übermittelt ?
Vielen Dank für Info
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