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    Leistungen aus Direktversicherung

    Ich habe Leistungen aus einer Direktversicherung erhalten und diese wurden von der Versicherung elektronisch an das Finanzamt übermittelt und automatisch berücksichtigt.

    Frage: muss ich das noch in der Anlage der Einkommensteuererklärung in Anlage R-AV/bAV deklarieren/angeben ?

    oder muss ich nichts mehr angeben weil übermittelt ?

    Vielen Dank für Info

    #2
    Grundsätzlich müssen solche Beträge nicht mehr erklärt werden. Wenn Du das nicht mit eingibst, verzichtest Du allerdings auch auf eine zutreffende Steuerberechnung in Elster.

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      #3
      ok DANKE .. .das ist mir als "Neuling" so noch ncht kler gewesen..
      Ich kann bei der Eingabe keine Info wie VersicherungsNr. mitgeben, wie wird dann sichergestellt, dass das dann nicht doppelt im System bzw. besteuert wird ?
      wie wird das dann vom Finanzamt abgeglichen ?

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        #4
        Also nach meinem Verständnis müssen in einer normalen Steuererklärung alle Einkünfte noch vollständig erklärt werden.

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          #5
          Wenn man die Vordrucke vom Formularserver verwendet dann bekommt man diese Meldung:

          image.png

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            #6
            jaaa, bei Papiervordrucken. Oder der vereinfachten Alterseinkünfteerklärung. Ich dachte halt, wir sind bei Elster.

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              #7
              Ich dachte halt, wir sind bei Elster.
              So sehe ich das auch. Da sollte man die e-Daten schon wegen der Steuervorausberechnung erfassen, in der Regel liegen

              ja auch Bescheinigungen vor, die man abrufen kann.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo, erst mal vielen Dank für Ihre Antworten.... ja wir sind bei Elster..

                weil ich ja Neuling bin habe ich mir erst mal die Berechtigung zum Abrufen von Bescheinigungen beantragt, kommt dann morgen, dass ich Bescheinigungen abrufen kann.

                Frage: kann ich dann Bescheinigungen, die etwaige Versicherungen oder Gewinnermittlung und die dem Finanzamt übermittelt wurden, da abrufen ?
                Zuletzt geändert von Pfister; 29.11.2023, 13:11.

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                  #9
                  Frage: kann ich dann Bescheinigungen, die etwaige Versicherungen oder Gewinnermittlung und die dem Finanzamt übermittelt wurden, da abrufen ?
                  Man kann die Bescheinigungen abrufen, die elektronisch übermittelt werden. Bei Versicherungen sind das z. B. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,

                  soweit die nicht von einem AG abgeführt werden. Dann stehen die Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung, die aber ebenfalls abrufbar ist.

                  Das Ergebnis einer Gewinnermittlung ist nicht abrufbar, das muss man schon selbst eintragen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Vielen Dank, dann schaue ich mir das mal morgen an
                    DANKE

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Da sollte man die e-Daten schon wegen der Steuervorausberechnung erfassen
                      Darauf hab ich doch hingewiesen!

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                        #12
                        Ich glaube auch nicht, dass man eine elster Erklärung ohne e-Daten absenden kann. Da schlagen zuviele Plausis an. Höchstens Einfachelster für Alterseinkünfte.

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                          #13
                          Höchstens Einfachelster für Alterseinkünfte.
                          Bei einfachELSTER werden keine Alterseinkünfte erfasst, dementsprechend wird auch nichts übermittelt. Bei Mein ELSTER kann man natürlich

                          einen Teil der Einkünfte unterschlagen, ohne dass die Plausi das bemerken würde.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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