Hallo zusammen,
kann man als Inhaber eines Nebengewerbes mit Hausmeisterservice die gekauften Bohrmaschinen und Werkzeuge mit auflisten und mindert das dann die Einnahmen oder ist das als Kleingewerbler nach § 19 nicht möglich?
Es ist so, dass in den Ausgaben von dem Kleinunternehmer auch das Installationsmaterial bzw. zu besorgendes Material für die jeweiligen Aufträge mit inbegriffen ist z. B Schrauben, Winkel, Holzbretter usw....
Ist das so einfach abzuziehen? Wird das angerechnet?
Konnte das leider nicht anders formulieren
Vielen Dank
kann man als Inhaber eines Nebengewerbes mit Hausmeisterservice die gekauften Bohrmaschinen und Werkzeuge mit auflisten und mindert das dann die Einnahmen oder ist das als Kleingewerbler nach § 19 nicht möglich?
Es ist so, dass in den Ausgaben von dem Kleinunternehmer auch das Installationsmaterial bzw. zu besorgendes Material für die jeweiligen Aufträge mit inbegriffen ist z. B Schrauben, Winkel, Holzbretter usw....
Ist das so einfach abzuziehen? Wird das angerechnet?
Konnte das leider nicht anders formulieren
Vielen Dank
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