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E Ü R und Ausgaben

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    E Ü R und Ausgaben

    Hallo zusammen,

    kann man als Inhaber eines Nebengewerbes mit Hausmeisterservice die gekauften Bohrmaschinen und Werkzeuge mit auflisten und mindert das dann die Einnahmen oder ist das als Kleingewerbler nach § 19 nicht möglich?

    Es ist so, dass in den Ausgaben von dem Kleinunternehmer auch das Installationsmaterial bzw. zu besorgendes Material für die jeweiligen Aufträge mit inbegriffen ist z. B Schrauben, Winkel, Holzbretter usw....

    Ist das so einfach abzuziehen? Wird das angerechnet?

    Konnte das leider nicht anders formulieren


    Vielen Dank

    #2
    Wenn Werkzeuge überwiegend betrieblich genutzt werden, sind sie Betriebsausgaben. Betriebsausgaben mindern den Gewinn. Mit Umstzsteuer § 19 hat das aber erstmal nichts zu tun.

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      #3
      OK danke für die Rückmeldung. Wenn ich nun Werkzeuge aufliste, diese kaufe ich ja nicht unbedingt jedes Jahr neu. Wie geht man da dann vor? Kann man diese gesondert aufführen und wenn ja, wo genau trägt man das dann ein?

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        #4
        Wenn ich nun Werkzeuge aufliste, diese kaufe ich ja nicht unbedingt jedes Jahr neu. Wie geht man da dann vor?
        Kann man diese gesondert aufführen und wenn ja, wo genau trägt man das dann ein?
        Das hängt von der Höhe der Anschaffungskosten für das einzelne Werkzeug ab. Ab 250,00 € (netto) muss man das einzelne Werkzeug

        unter geringwertige Wirtschaftsgüter -GWG- ausweisen, ab 800,00 € müsste man über die Nutzungsdauer abschreiben -AfA-, dann

        gehören Werkzeuge in der Anlage AVEÜR erfasst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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