Laptop zu 50% Absetzen

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  • Steff.7
    Neuer Benutzer
    • 16.07.2020
    • 28

    #1

    Laptop zu 50% Absetzen

    Hallo,

    Ich habe einen laptop gekauft. Ich nutze ihn 50 Prozent gewerblich (selbstständig) und 50 Prozent privat.
    Wie muss ich das in Elster genau eingeben?
  • Telepeter
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2023
    • 1484

    #2
    Wenn es genau 50% Nutzungsanteil sind ist es noch kein notwendiges Betriebsvermögen.

    Du kannst die vollen Anschaffungskosten in Deinem Anlageverzeichnis angeben und (da EDV) 100% AfA in Anspruch nehmen (oder auf die Nutzungsdauer verteilen).
    Gleichzeitig musst Du 50% der AfA als privaten Nutzungsanteil bei den Einnahmen erfassen.

    Kommentar

    • Steff.7
      Neuer Benutzer
      • 16.07.2020
      • 28

      #3
      okay. Ich bin noch Kleinunternehmer ...

      Kann ich den Laptop dann auch zu 100 % absetzen?

      Kommentar

      • Telepeter
        Erfahrener Benutzer
        • 17.02.2023
        • 1484

        #4
        Ja, diese Sonderregelung bei der AfA für EDV-Hardware gilt für alle.

        Kommentar

        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #5
          100 % der betrieblichen Hälfte. Kleinunternehmer ist ein umsatzsteuerlicher Begriff, gehört nicht hierher.

          Kommentar

          • Telepeter
            Erfahrener Benutzer
            • 17.02.2023
            • 1484

            #6
            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            100 % der betrieblichen Hälfte.
            Natürlich. Weil Du 50% dieser 100%-AfA ja wieder als Nutzungsentnahme bei den Einnahmen drin hast.

            Kommentar

            • Steff.7
              Neuer Benutzer
              • 16.07.2020
              • 28

              #7
              Okay.
              das habe ich verstanden.

              wenn ich jetzt allerdings nicht selbständig wäre und den Laptop zu 50% privat und 50% beruflich nutze, wie müsste ich dann vorgehen?

              Kommentar

              • Kloebi
                Erfahrener Benutzer
                • 20.02.2011
                • 4670

                #8
                Werbungskosten Anlage N.

                Kommentar

                • Steff.7
                  Neuer Benutzer
                  • 16.07.2020
                  • 28

                  #9
                  Das ist klar.
                  Dann bei Werbungskosten Anlage N einfach den halben Preis reinschreiben und als Bemerkung (50% Nutzung für Arbeit) reinschreiben?

                  oder muss man sonst noch was machen?

                  Kommentar

                  • Telepeter
                    Erfahrener Benutzer
                    • 17.02.2023
                    • 1484

                    #10
                    Zitat von Steff.7 Beitrag anzeigen
                    Das ist klar.
                    Dann bei Werbungskosten Anlage N einfach den halben Preis reinschreiben und als Bemerkung (50% Nutzung für Arbeit) reinschreiben?
                    Ja, so kannst Du das machen.

                    Kommentar

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