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Laptop zu 50% Absetzen

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    Laptop zu 50% Absetzen

    Hallo,

    Ich habe einen laptop gekauft. Ich nutze ihn 50 Prozent gewerblich (selbstständig) und 50 Prozent privat.
    Wie muss ich das in Elster genau eingeben?

    #2
    Wenn es genau 50% Nutzungsanteil sind ist es noch kein notwendiges Betriebsvermögen.

    Du kannst die vollen Anschaffungskosten in Deinem Anlageverzeichnis angeben und (da EDV) 100% AfA in Anspruch nehmen (oder auf die Nutzungsdauer verteilen).
    Gleichzeitig musst Du 50% der AfA als privaten Nutzungsanteil bei den Einnahmen erfassen.

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      #3
      okay. Ich bin noch Kleinunternehmer ...

      Kann ich den Laptop dann auch zu 100 % absetzen?

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        #4
        Ja, diese Sonderregelung bei der AfA für EDV-Hardware gilt für alle.

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          #5
          100 % der betrieblichen Hälfte. Kleinunternehmer ist ein umsatzsteuerlicher Begriff, gehört nicht hierher.

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            #6
            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            100 % der betrieblichen Hälfte.
            Natürlich. Weil Du 50% dieser 100%-AfA ja wieder als Nutzungsentnahme bei den Einnahmen drin hast.

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              #7
              Okay.
              das habe ich verstanden.

              wenn ich jetzt allerdings nicht selbständig wäre und den Laptop zu 50% privat und 50% beruflich nutze, wie müsste ich dann vorgehen?

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                #8
                Werbungskosten Anlage N.

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                  #9
                  Das ist klar.
                  Dann bei Werbungskosten Anlage N einfach den halben Preis reinschreiben und als Bemerkung (50% Nutzung für Arbeit) reinschreiben?

                  oder muss man sonst noch was machen?

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                    #10
                    Zitat von Steff.7 Beitrag anzeigen
                    Das ist klar.
                    Dann bei Werbungskosten Anlage N einfach den halben Preis reinschreiben und als Bemerkung (50% Nutzung für Arbeit) reinschreiben?
                    Ja, so kannst Du das machen.

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