Hallo
Ich habe fürs Steuerjahr 2022 erstmalig keine EÜR für meine 10kWp PV Anlage eingereicht, weil ich dachte, das sei jetzt nicht mehr nötig. Jedoch hat das Finanzamt kürzlich eine EÜR nachgefordert. Wo ist mein Denkfehler? Oder hätte ich etwas anderes einreichen müssen, das die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG belegt?
Im Schreiben des BMF vom 17.7.2023 ist von der Prüfung der Höchstgrenzen (objekt- und subjektbezogen) die Rede. Ich nehme an, die Nachforderung hat damit zu tun. Kann mir da jemand helfen?
Ich habe fürs Steuerjahr 2022 erstmalig keine EÜR für meine 10kWp PV Anlage eingereicht, weil ich dachte, das sei jetzt nicht mehr nötig. Jedoch hat das Finanzamt kürzlich eine EÜR nachgefordert. Wo ist mein Denkfehler? Oder hätte ich etwas anderes einreichen müssen, das die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG belegt?
Im Schreiben des BMF vom 17.7.2023 ist von der Prüfung der Höchstgrenzen (objekt- und subjektbezogen) die Rede. Ich nehme an, die Nachforderung hat damit zu tun. Kann mir da jemand helfen?
Kommentar