Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nachzahlung als Arbeitnehmer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nachzahlung als Arbeitnehmer

    Guten Tag zusammen,

    ich habe vergangene Woche meinen Steuerbescheid 2022 erhalten. Dabei musste ich leider feststellen, dass ich (einen nicht unwesentlichen Betrag) nachzahlen muss im Rahmen meiner Arbeitnehmertätigkeit. Anbei die Hintergrundinformationen:
    • Ich habe zum 01.01.2022 einen neuen Job angefangen (Steuerklasse 1)
    • Aus meinem vorherigen Job (2021, Vorjahr) habe ich in 2022 nachträglich meinen Bonus erhalten
    • Dieser Bonus wurde laut Lohnsteuerbescheinigung über die Steuerklasse 6 abgerechnet
    • Als ich meine Daten in Elster eingegeben habe, kam noch eine Erstattung bei raus
    • Nun habe ich jedoch im Rahmen des Bescheid eine hohe Nachzahlung erhalten
    • Die Differenz zwischen den erklärten Daten und den Bescheiddaten liegt bei den abzugfähigen Vorsorgeaufwendungen i.H.v. 5.213€ :-(
    • In meinem Steuerbescheid wird Folgendes vermerkt:
      Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
    Ich bin verzweifelt... Ich habe beim Finanzamt angerufen, um mir diese Differenz erklären zu lassen, aber dort war die Sachbearbeiterin leider völlig überfordert.

    Habt ihr eine Idee, woran das liegen könnte? Bzw. schreibt gerne rein, falls Infos fehlen sollten.

    Danke im Voraus und viele Grüße

    Flo

    #2
    Die Differenz zwischen den erklärten Daten und den Bescheiddaten liegt bei den abzugfähigen Vorsorgeaufwendungen i.H.v. 5.213€ :-(
    Das ist ein recht hoher Wert. Welche Angaben hast du denn in der Anlage Vorsorgeaufwand zu den Krankenversicherungsbeiträgen gemacht ?

    Als Arbeitnehmer trägt man die ja nicht allein. Hast du eventuell steuerfreie AG-Zuschüsse nicht erklärt und vielleicht in Zeile 51 fälschlich Nein ausgewählt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Es ist tatsächlich so, dass ich in Zeile 51 "Nein" ausgewählt habe. Dort hätte ich also "Ja" angeben sollen? Kann dies der Fehler sein, sodass meine Vorsorgeaufwendungen falsch angesetzt wurden?

      Im Rahmen der "Anlage Vorsorgeaufwand" habe ich recht stumpf nach Anleitung gearbeitet und die Angaben (Altersvorsorge, Pflegeversicherung etc.) von meinen Lohnsteuerbescheinigungen summiert und abgetippt.

      Ansonsten sind mir keine steuerfreien AG-Zuschüsse bekannt...



      Kommentar


        #4
        Zitat von FLoo77 Beitrag anzeigen
        Ansonsten sind mir keine steuerfreien AG-Zuschüsse bekannt...
        Steuerfrei AG-Zuschüsse erhalten freiwillig in der GKV oder privat versicherte Arbeitnehmer.
        Pflichtversicherte AN erhalten steuerfreie AG-Beiträge, die in der LStB nicht auftauchen, sondern nur dadurch sichtbar sind, dass der AN nur die Hälfte der 14,6 + X Prozent zur KV zahlt (die paritätische Finanzierung der Sozialvers. in D sollte eigentlich im 8. oder 9. Schuljahr in Sozialwissenschaften vorkommen...).

        Deswegen wird ja auch vollständig gefragt: "Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen?"

        Kommentar


          #5
          Die Auswahl Nein in Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand ist zwar falsch, die Zeile muss auf keine Angabe bleiben, das erklärt aber m. E.

          einen Unterschied von über 5.000,00 € nicht ausreichend. Du kannst ja mal deine Erklärung neu starten, den Fehler in Zeile 51 beheben und

          dann die Steuervorausberechnung neu laufen lassen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Danke schon mal für die Hinweise!

            Ich habe nun die Angabe in Zeile 51 geändert und die Steuervorausberechnung erneut laufen lassen. Das Ergebnis ist dasselbe: Er zeigt mir wieder eine Erstattung an, leider kam die Info zur Nachzahlung erst im Bescheid :-(

            Kann es sein, dass mein AG zu wenig im Rahmen des Vorsorgeaufwands abgeführt hat? Und wie geht man in solch einem Fall vor?

            Kommentar


              #7
              Kann es sein, dass mein AG zu wenig im Rahmen des Vorsorgeaufwands abgeführt hat?
              Nein, das Finanzamt übernimmt die Daten aus den vom AG elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen, das wird nicht weiter geprüft.

              Ruf mal aus dem geöffnetem Entwurf heraus deine Bescheinigungen ab und übernimm die in deine korrigierte Erklärung, Der Abruf wird über den

              Button mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten gestartet.

              Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg



              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Sind die 5000 € denn nun die insgesamt angegebenen bzw. berücksichtigten Vorsorgeaufwendungen oder die Differenz zwischen dem, was angegeben und berücksichtigt wurde? Falls letzteres, müsste da irgendwas grob falsch sein.

                Weiterhin sollte für die Fehlersuche geschaut werden, bei welcher Art Vorsorgeaufwendungen die Differenz ist.

                Und welcher Status der KV liegt vor, GKV-Pflicht, freiwillig GKV oder PKV?

                Kommentar


                  #9
                  Charlie24 : Ich habe versucht die Bescheinigung in meinem Entwurf abzurufen, aber das sieht alles leer aus bei mir oder muss ich dazu noch irgendwas bestätigen?
                  image.png


                  Kommentar


                    #10
                    Deine Bescheinigungen musst du unter Meine Bescheinigungen auswählen, aber natürlich muss das vorher beantragt worden sein.

                    Schau mal unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten nach deinem eigenen Status. Dort kannst du auch den Antrag

                    stellen, immer vorausgesetzt, dein Zertifikat lautet auf die Steuer-ID.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      multi: Es ist tatsächlich die Differenz zwischen dem, was angegeben wurde und dem was berücksichtigt wurde. Bei der Differenz geht es um die Pflege- und Krankenversicherung. Ich bin freiwillig GKV-versichert.

                      Zur Vereinfachung habe ich alles mal in einer Excel zusammengefasst. Zur Wahrung der Anonymität habe ich die Werte etwas angepasst, aber so ähnlich schaut es aus (siehe Tabelle unten). Die Differenz ergibt sich aus der Excel-Zeile 29. Das FAzieht platt 5.499€ ab und ich habe keine Ahnung wieso bzw. in meinem Online-Antrag steht da auch nichts von. Deswegen bekomme ich eine Erstattung angezeigt, wenn ich alles in Elster eintippe, aber im Bescheid kommt eine Nachzahlung bei raus.

                      Habt ihr eine Idee, wie sowas zustande kommt und wer macht hier den Denkfehler? Ich oder das FA? :-)
                      image.png

                      Kommentar


                        #12
                        Charlie24: Danke dir, habe ich soeben beantragt. Steht ab morgen zur Verfügung und lade ich dann rein ins System.

                        Kommentar


                          #13
                          Du hast die steuerfreien AG-Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht erfasst. Die stehen auf deiner Lohnsteuerbescheinigung

                          unter den Nummern 24a und 24c.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Danke, das stimmt, das passt auch von der Größe her (habe soeben Bescheid und Lohnsteuerbescheinigung abgeglichen).

                            Kann man irgendwo nachvollziehen, was dort genau drinsteckt und weshalb dies zu einer Erhöhung meiner Steuerlast führt?

                            Danke für die schnelle Hilfe!

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von FLoo77 Beitrag anzeigen
                              Kann man irgendwo nachvollziehen, was dort genau drinsteckt und weshalb dies zu einer Erhöhung meiner Steuerlast führt?
                              Wenn dir der Arbeitgeber die Hälfte zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlt, kannst du halt nicht den vollen Beitrag absetzen, sondern nur deine Hälfte. Ist doch eigentlich logisch.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X