Mein Mann hat sich im September von mir getrennt. Ich werde die Steuererklärung, nach Rücksprache mit dem Finanzamt als Einzelveranlagerung machen. Wie sieht es mit gemeinsamen Versicherungen aus, die man 2023 zusammen gezahlt hat. Wie kann ich diese absetzen? Halber Betrag? Ich habe keine Ahnung.
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Versicherungsbeiträge absetzen bei Steuererklärung, Einzelveranlagerung nach Trennung
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Wobei im Trennungsjahr natürlich noch eine Zusammenveranlagung möglich wäre, aber das weißt du ja sicher.Ich werde die Steuererklärung, nach Rücksprache mit dem Finanzamt als Einzelveranlagerung machen.
Schau dir mal die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung sowie die Anlage Sonstiges Zeile 11 an.Wie kann ich diese absetzen? Halber Betrag?
Gemeinsame Versicherungen sind ja zumeist steuerlich nicht relevant.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Dann würde ich die Entscheidung, ob Du eine Einzelveranlagung machst, nicht auf die Auskunft des Finanzamtes alleine stützen. Natürlich hat das Finanzamt recht wenn Dir gesagt wird, dass Du eine Einzelveranlagung machen kannst. Ob das für das Jahr der Trennung in Deiner speziellen Situation klug ist kann Dir nur jemand sagen, der sowohl steuerrechtlich als auch familienrechtlich fit ist, also z. B. eine Anwältin oder eine Steuerberaterin (natürlich auch ein Anwalt oder ein Steuerberater).Zitat von SPO2907 Beitrag anzeigenIch habe keine Ahnung.
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Für Dich ggf., für Deinen Ex vielleicht gerade nicht.
Oder anders ausgedrückt: Die Gesamtsteuerschuld ist in den meisten Fällen bei einer Zusammenveranlagung niedriger als bei Einzelveranlagungen, zu der Du Deinen Ex durch Deine Einzelveranlagungserklärung verpflichtest, selbst wenn Deine Einzelveranlagungssteuerschuld 0 sein sollte. Falls das bei Euch auch so wäre, erhöhst Du somit das Konfliktpotenzial. Sollte man nur auf dem Schirm haben.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Ob sich eine getrennte Veranlagung in der frischen Trennungssituation "lohnt" kann nur realistisch einschätzen wer auch familienrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen hat. Das gilt insbesondere deshalb, weil dabei auch die steuerlichen Auswirkungen auf die "Gegenseite" und deren familienrechtliche Kosequenzen bedacht werden müssen. Aber das sprengt jetzt den Rahmen dieses Forums.Zitat von SPO2907 Beitrag anzeigendass es sich lohnen wird sie Steuererklärung alleine zu machen
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Insbesondere ist es keineswegs ausgeschlossen, dass der andere Partner einen zivilrechtlichen Anspruch auf Ausgleich des Schadens hat, wenn sich ein Partner der Zusammenveranlagung verweigert.Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenFür Dich ggf., für Deinen Ex vielleicht gerade nicht.
Oder anders ausgedrückt: Die Gesamtsteuerschuld ist in den meisten Fällen bei einer Zusammenveranlagung niedriger als bei Einzelveranlagungen, zu der Du Deinen Ex durch Deine Einzelveranlagungserklärung verpflichtest, selbst wenn Deine Einzelveranlagungssteuerschuld 0 sein sollte. Falls das bei Euch auch so wäre, erhöhst Du somit das Konfliktpotenzial. Sollte man nur auf dem Schirm haben.
Weiterhin kann man nicht genug betonen, dass das Finanzamt keine Steuerberatung leistet. Wenn sich dort jemand zu der Äußerung hinreißen lässt, die Einzelveranlagung sei von Vorteil, ist es unabhängig davon, ob es im Einzelfall tatsächlich stimmt, grenzwertig. Und irgendeine Gewähr übernimmt weder das Finanzamt noch die Person, die diese Auskunft erteilt hat.
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