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Versicherungsbeiträge absetzen bei Steuererklärung, Einzelveranlagerung nach Trennung

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    Versicherungsbeiträge absetzen bei Steuererklärung, Einzelveranlagerung nach Trennung

    Mein Mann hat sich im September von mir getrennt. Ich werde die Steuererklärung, nach Rücksprache mit dem Finanzamt als Einzelveranlagerung machen. Wie sieht es mit gemeinsamen Versicherungen aus, die man 2023 zusammen gezahlt hat. Wie kann ich diese absetzen? Halber Betrag? Ich habe keine Ahnung.

    #2
    Ich werde die Steuererklärung, nach Rücksprache mit dem Finanzamt als Einzelveranlagerung machen.
    Wobei im Trennungsjahr natürlich noch eine Zusammenveranlagung möglich wäre, aber das weißt du ja sicher.

    Wie kann ich diese absetzen? Halber Betrag?
    Schau dir mal die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung sowie die Anlage Sonstiges Zeile 11 an.

    Gemeinsame Versicherungen sind ja zumeist steuerlich nicht relevant.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von SPO2907 Beitrag anzeigen
      Ich habe keine Ahnung.
      Dann würde ich die Entscheidung, ob Du eine Einzelveranlagung machst, nicht auf die Auskunft des Finanzamtes alleine stützen. Natürlich hat das Finanzamt recht wenn Dir gesagt wird, dass Du eine Einzelveranlagung machen kannst. Ob das für das Jahr der Trennung in Deiner speziellen Situation klug ist kann Dir nur jemand sagen, der sowohl steuerrechtlich als auch familienrechtlich fit ist, also z. B. eine Anwältin oder eine Steuerberaterin (natürlich auch ein Anwalt oder ein Steuerberater).

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        #4
        Durch meinen Schwerbehindertenausweis und erhöhte Kilometer zu mehreren Fortbildungen hat man mir gesagt, dass es sich lohnen wird sie Steuererklärung alleine zu machen

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          #5
          Wenn nicht gerade Abfindungen versteuert werden ist eine Zusammenveranlagung in den weitaus meisten Fällen die insgesamt bessere Option. Man muss halt noch so viel reden, um teilen zu können. Wenn man das dem FA überlässt kann das zu unerwünschten Ergebnissen führen.

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            #6
            Für Dich ggf., für Deinen Ex vielleicht gerade nicht.

            Oder anders ausgedrückt: Die Gesamtsteuerschuld ist in den meisten Fällen bei einer Zusammenveranlagung niedriger als bei Einzelveranlagungen, zu der Du Deinen Ex durch Deine Einzelveranlagungserklärung verpflichtest, selbst wenn Deine Einzelveranlagungssteuerschuld 0 sein sollte. Falls das bei Euch auch so wäre, erhöhst Du somit das Konfliktpotenzial. Sollte man nur auf dem Schirm haben.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Zitat von SPO2907 Beitrag anzeigen
              dass es sich lohnen wird sie Steuererklärung alleine zu machen
              Ob sich eine getrennte Veranlagung in der frischen Trennungssituation "lohnt" kann nur realistisch einschätzen wer auch familienrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen hat. Das gilt insbesondere deshalb, weil dabei auch die steuerlichen Auswirkungen auf die "Gegenseite" und deren familienrechtliche Kosequenzen bedacht werden müssen. Aber das sprengt jetzt den Rahmen dieses Forums.

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                #8
                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Für Dich ggf., für Deinen Ex vielleicht gerade nicht.

                Oder anders ausgedrückt: Die Gesamtsteuerschuld ist in den meisten Fällen bei einer Zusammenveranlagung niedriger als bei Einzelveranlagungen, zu der Du Deinen Ex durch Deine Einzelveranlagungserklärung verpflichtest, selbst wenn Deine Einzelveranlagungssteuerschuld 0 sein sollte. Falls das bei Euch auch so wäre, erhöhst Du somit das Konfliktpotenzial. Sollte man nur auf dem Schirm haben.
                Insbesondere ist es keineswegs ausgeschlossen, dass der andere Partner einen zivilrechtlichen Anspruch auf Ausgleich des Schadens hat, wenn sich ein Partner der Zusammenveranlagung verweigert.

                Weiterhin kann man nicht genug betonen, dass das Finanzamt keine Steuerberatung leistet. Wenn sich dort jemand zu der Äußerung hinreißen lässt, die Einzelveranlagung sei von Vorteil, ist es unabhängig davon, ob es im Einzelfall tatsächlich stimmt, grenzwertig. Und irgendeine Gewähr übernimmt weder das Finanzamt noch die Person, die diese Auskunft erteilt hat.

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                  #9
                  Daumen hoch !
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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