Hallo,
ich stehe gerade vor der Frage wie ich in der Steuererklärung für dieses Jahr meine Einnahmen aus Gewerbebetrieb erfassen muss mit Blick auf die Berechnung der Krankenkassenbeiträge.
Vom 01.01.23 bis 15.08.2023 war ich Arbeitnehmer und gleichzeitig lief mein Gewerbe nebenberuflich. Das heißt für diese Zeit fielen keine extra Krankenkassenbeiträge an, da ich über meinen Hauptjob versichert war.
Seit dem 15.08.2023 bin ich nur noch selbständig mit Gewerbebetrieb und zahle die Krankenkasse (gesetzliche Krankenkasse) wie üblich nach vorläufig geschätzten Einnahmen.
Die endgültige Berechnung erfolgt rückwirkend mit dem Steuerbescheid.
Die Krankenkasse sagte mir am Telefon, das sie nur die Einnahmen ab dem 15.08.2023 berücksichtigen, nicht die Zeit davor.
Muss ich nun die EÜR splitten für diese beiden Zeiträume? Geht das überhaupt?
Das Gewerbe blieb ja das gleiche, wurde lediglich beim Gewerbeamt von nebenberuflich auf hauptberuflich umgemeldet.
Vielleicht denke ich auch einfach wieder zu kompliziert
ich stehe gerade vor der Frage wie ich in der Steuererklärung für dieses Jahr meine Einnahmen aus Gewerbebetrieb erfassen muss mit Blick auf die Berechnung der Krankenkassenbeiträge.
Vom 01.01.23 bis 15.08.2023 war ich Arbeitnehmer und gleichzeitig lief mein Gewerbe nebenberuflich. Das heißt für diese Zeit fielen keine extra Krankenkassenbeiträge an, da ich über meinen Hauptjob versichert war.
Seit dem 15.08.2023 bin ich nur noch selbständig mit Gewerbebetrieb und zahle die Krankenkasse (gesetzliche Krankenkasse) wie üblich nach vorläufig geschätzten Einnahmen.
Die endgültige Berechnung erfolgt rückwirkend mit dem Steuerbescheid.
Die Krankenkasse sagte mir am Telefon, das sie nur die Einnahmen ab dem 15.08.2023 berücksichtigen, nicht die Zeit davor.
Muss ich nun die EÜR splitten für diese beiden Zeiträume? Geht das überhaupt?
Das Gewerbe blieb ja das gleiche, wurde lediglich beim Gewerbeamt von nebenberuflich auf hauptberuflich umgemeldet.
Vielleicht denke ich auch einfach wieder zu kompliziert
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