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Unterjähriger Wechsel nebenberuflich selbstständig zu hauptberuflich selbstständig

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    Unterjähriger Wechsel nebenberuflich selbstständig zu hauptberuflich selbstständig

    Hallo,
    ich stehe gerade vor der Frage wie ich in der Steuererklärung für dieses Jahr meine Einnahmen aus Gewerbebetrieb erfassen muss mit Blick auf die Berechnung der Krankenkassenbeiträge.

    Vom 01.01.23 bis 15.08.2023 war ich Arbeitnehmer und gleichzeitig lief mein Gewerbe nebenberuflich. Das heißt für diese Zeit fielen keine extra Krankenkassenbeiträge an, da ich über meinen Hauptjob versichert war.
    Seit dem 15.08.2023 bin ich nur noch selbständig mit Gewerbebetrieb und zahle die Krankenkasse (gesetzliche Krankenkasse) wie üblich nach vorläufig geschätzten Einnahmen.
    Die endgültige Berechnung erfolgt rückwirkend mit dem Steuerbescheid.
    Die Krankenkasse sagte mir am Telefon, das sie nur die Einnahmen ab dem 15.08.2023 berücksichtigen, nicht die Zeit davor.
    Muss ich nun die EÜR splitten für diese beiden Zeiträume? Geht das überhaupt?
    Das Gewerbe blieb ja das gleiche, wurde lediglich beim Gewerbeamt von nebenberuflich auf hauptberuflich umgemeldet.

    Vielleicht denke ich auch einfach wieder zu kompliziert

    #2
    Muss ich nun die EÜR splitten für diese beiden Zeiträume? Geht das überhaupt?
    Das Gewerbe blieb ja das gleiche, wurde lediglich beim Gewerbeamt von nebenberuflich auf hauptberuflich umgemeldet.
    Gegenüber dem Finanzamt ist das nicht vorgesehen. Du kannst das Jahr gegenüber der Krankenkasse auf 2 EÜR aufsplitten.

    Die Summen müssten dann ja dem Gewinn für das Gesamtjahr entsprechen. Ob die Krankenkasse da mitspielt, musst du mit denen klären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      So habe ich es mir fast gedacht. Also sendet man am besten den Steuerbescheid inkl einer separaten Aufstellung an die Krankenkasse. Klingt auch weniger kompliziert Danke für deine Antwort.

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