Guten Tag ins Forum,
ich bin Pendler, Wohne in Stadt A und arbeite in Stadt B. In Stadt B hatte ich auch eine gemeldete Zweitwohnung und habe sie auch immer bei der Steuererklärung angegeben.
Nun ist es so, dass ich in Stadt B mit meiner Lebensgefährtin zusammengezogen bin und meine Zweitwohnung gekündigt habe. Ich wohnte sozusagen in der Woche bei meiner Lebensgefährtin in Stadt B und bin mit ihr an den Wochenenden (jedes) zum Hauptwohnsitz in Stadt A gefahren.
Da ich die Zweitwohnung nicht mehr inne hatte, kann ich due Fahrten von der Wohnung meiner Lebensgefährtin zur Arbeitsstelle ebenfalls als Werbungskosten geltend machen, wie bei der Zweitwohnung?
Ich hatte dort einen eigenen Schlüssel, übernachtet innerhalb der Woche täglich dort, war aber nicht offiziell in dieser Wohnung (von meiner Lebensgefährtin) gemeldet.
Besten Dank für eine Einschätzung
Beste Grüße
MBS16
ich bin Pendler, Wohne in Stadt A und arbeite in Stadt B. In Stadt B hatte ich auch eine gemeldete Zweitwohnung und habe sie auch immer bei der Steuererklärung angegeben.
Nun ist es so, dass ich in Stadt B mit meiner Lebensgefährtin zusammengezogen bin und meine Zweitwohnung gekündigt habe. Ich wohnte sozusagen in der Woche bei meiner Lebensgefährtin in Stadt B und bin mit ihr an den Wochenenden (jedes) zum Hauptwohnsitz in Stadt A gefahren.
Da ich die Zweitwohnung nicht mehr inne hatte, kann ich due Fahrten von der Wohnung meiner Lebensgefährtin zur Arbeitsstelle ebenfalls als Werbungskosten geltend machen, wie bei der Zweitwohnung?
Ich hatte dort einen eigenen Schlüssel, übernachtet innerhalb der Woche täglich dort, war aber nicht offiziell in dieser Wohnung (von meiner Lebensgefährtin) gemeldet.
Besten Dank für eine Einschätzung
Beste Grüße
MBS16
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