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Fahrten von Wohnung der Lebensgefährtin auch Werbungskosten?

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    Fahrten von Wohnung der Lebensgefährtin auch Werbungskosten?

    Guten Tag ins Forum,

    ich bin Pendler, Wohne in Stadt A und arbeite in Stadt B. In Stadt B hatte ich auch eine gemeldete Zweitwohnung und habe sie auch immer bei der Steuererklärung angegeben.

    Nun ist es so, dass ich in Stadt B mit meiner Lebensgefährtin zusammengezogen bin und meine Zweitwohnung gekündigt habe. Ich wohnte sozusagen in der Woche bei meiner Lebensgefährtin in Stadt B und bin mit ihr an den Wochenenden (jedes) zum Hauptwohnsitz in Stadt A gefahren.

    Da ich die Zweitwohnung nicht mehr inne hatte, kann ich due Fahrten von der Wohnung meiner Lebensgefährtin zur Arbeitsstelle ebenfalls als Werbungskosten geltend machen, wie bei der Zweitwohnung?

    Ich hatte dort einen eigenen Schlüssel, übernachtet innerhalb der Woche täglich dort, war aber nicht offiziell in dieser Wohnung (von meiner Lebensgefährtin) gemeldet.

    Besten Dank für eine Einschätzung

    Beste Grüße

    MBS16

    #2
    Das ist eine rein steuerliche Frage, die nichts mit Elster zu tun hat und damit auch nicht Gegenstand dieses Forums ist. Dazu ist die angehörige Person der steuerberatenden Berufe Deines Vertrauens die richtige Anlaufstelle. Da gehören dann so Fragen hin wie, welche Indizien dafür oder dagegen sprechen, ob sich der Ort des Lebensmittelpunkts geändert hat nach B, wozu der Bundesfinanzhof in solchen Fällen regelmäßig neigt (VI R 16/14). Wäre dies so, wäre natürlich auch die doppelte Haushaltsführung weg.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Das verstehe ich. Das würde bedeuteten, es blieben lediglich die Fahrtkosten zur Angabe übrig. Also von Wohnung meiner Lebensgefährtin bis zur Arbeitsstelle und vom Hauptwohnsitz in Stadt A bis zum Arbeitsort jeweils Montags mit Nachweis der Fahrtkosten (Tankquittungen)?

      Kommentar


        #4
        Nochmal: Das klärt für Dich Dein steuerlicher Berater. Der wird dann auch prüfen, ob der folgende Satz in § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG die Sache beeinflusst:

        "Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der ersten Tätigkeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird."

        Und das Ganze ist meine rein persönliche, nicht relevante Privatmeinung !
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Moin MBS16, aufgrund deiner knappen Angaben wird dir niemand eine wirklich guten Antwort geben koennen. So fehlen z.B. Angaben darueber, ob ihr einen Mietvertrag abgeschlossen habt und dir dadurch Aufwaende entstanden sind, die du evtl. absetzen koenntest. Problematisch ist auch, dass du bei deiner Freundin nicht gemeldest bist, wozu eigentlich verpflichtet bist. Ggf. hast du dadurch sogar eine ggf. faellige Zweitwohnungssteuer hinterzogen. Und mal nebenbei: wie siehst es mit der GEZ aus?

          In der Annahme, dass ihr keinen schriftlichen Vertrag habt und weil hier keine Zweitwohnung angemeldet ist, wirst du es schwer haben, die Kosten fuer eine Zweitwohnung oder sogar die Fahrtkosten von der Zweitwohung zur Arbeitsstelle absetzen zu koennen. Evtl. laesst sich das beheben, wenn du die fehlende Anmeldung bei der Stadt/Gemeinde selbst anzeigst und nachholst. Ob das Finanzamt das anerkennt, kann nur dort geklaert werden oder du fragst einen oertlichen Steuerberater.

          In gewissen Faellen koennen Aufwendungen fuer eine sog. doppelte Haushaltsfuehrung anerkannt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, lassen sich die Ausgaben fuer Umzug, Miete, Nebenkosten, Zweitwohnungssteuer, Rundfunkgebuehren und Fahrtkosten fuer Heimfahrten in der Regel in der Steuererklaerung geltend machen. Allerdings sind die absetzbaren Kosten meines Wissens auf hoechstens 1000 Euro pro Monat bzw. 12000 Euro pro Jahr begrenzt.

          Allerdings solltest du auch bedenken, dass die Aufwendungen, die du fuer diese Zweitwohnung angeben solltest, bei deiner Freundin als zu versteuernde Einnahmen gelten. Alles klar?
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Und mal nebenbei: wie siehst es mit der GEZ aus?
            Ich habe das soeben nachgesehen: GEZ fällt je Haushalt nur 1x an. Das klang bei dir etwas anders.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Ich habe das soeben nachgesehen: GEZ faellt je Haushalt nur 1x an.
              Ja, das ist so seit einigen Jahren - aber nur, wenn man einen Antrag auf Befreiung gestellt hat. ;-)
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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