Hallo zusammen,
ich habe im Verlauf des Jahres 2023 ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet. Da ich mir jedoch nicht sicher bin, ob das FA dies im Rahmen der Einkommenssteuererklärung steuerlich auch so sehen wird, stellt sich mir nun die Frage, wie man hier verfahrens- bzw. auch programmtechnisch am besten vorgeht. Sollte es im Bescheid letztlich nicht zu einer steuerlichen Berücksichtigung kommen, würden ja so einige ansonsten anderweitig absetzbare Kosten (z.B. Homeoffice-Pauschale) wohl ersatzlos mit gestrichen werden/entfallen.
Sollte daher schon im Vorfeld der Abgabe der Steuererklärung formlos um Prüfung gebeten werden oder sollte man einfach alles mit Arbeitszimmer angeben und im Falle der Ablehnung Einspruch einlegen bzw. eine Änderung des Bescheides (dann mit Angaben u.a. zur Homeoffice-Pauschale) beantragen? Ist eine Neubeantragung mit anderen Angaben, sobald der Bescheid einmal erlassen wurde, in Elster (bzw. in meinem Fall WISO Steuer) überhaupt möglich?
Wäre für eure Tipps sehr dankbar.
VG Tobias
ich habe im Verlauf des Jahres 2023 ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet. Da ich mir jedoch nicht sicher bin, ob das FA dies im Rahmen der Einkommenssteuererklärung steuerlich auch so sehen wird, stellt sich mir nun die Frage, wie man hier verfahrens- bzw. auch programmtechnisch am besten vorgeht. Sollte es im Bescheid letztlich nicht zu einer steuerlichen Berücksichtigung kommen, würden ja so einige ansonsten anderweitig absetzbare Kosten (z.B. Homeoffice-Pauschale) wohl ersatzlos mit gestrichen werden/entfallen.
Sollte daher schon im Vorfeld der Abgabe der Steuererklärung formlos um Prüfung gebeten werden oder sollte man einfach alles mit Arbeitszimmer angeben und im Falle der Ablehnung Einspruch einlegen bzw. eine Änderung des Bescheides (dann mit Angaben u.a. zur Homeoffice-Pauschale) beantragen? Ist eine Neubeantragung mit anderen Angaben, sobald der Bescheid einmal erlassen wurde, in Elster (bzw. in meinem Fall WISO Steuer) überhaupt möglich?
Wäre für eure Tipps sehr dankbar.
VG Tobias
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