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Vorgehen bei der Angabe eines Arbeitszimmers

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    #16
    Charlie24, # 2: Die genannte Gesetzesänderung konnte ich schon an eine Lehrerin im Bekanntenkreis weitergeben, welche bisher ein Arbeitszimmer abgesetzt hat ​​​(weitere Details außen vor).
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #17
      Da die Regelungen zur Homeofficepauschale auch ab 2023 angepasst wurden ändert sich hinsichtlich der Werbungskosten für die bisherigen Arbeitszimmerfälle mit beschränktem Abzug (1250 €) gar nichts. Ist in der Steuererklärung nur eine andere Zeile aber der Betrag ist identisch bzw. leicht angehoben mit 1.260 €
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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