Charlie24, # 2: Die genannte Gesetzesänderung konnte ich schon an eine Lehrerin im Bekanntenkreis weitergeben, welche bisher ein Arbeitszimmer abgesetzt hat (weitere Details außen vor).
Vorgehen bei der Angabe eines Arbeitszimmers
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Da die Regelungen zur Homeofficepauschale auch ab 2023 angepasst wurden ändert sich hinsichtlich der Werbungskosten für die bisherigen Arbeitszimmerfälle mit beschränktem Abzug (1250 €) gar nichts. Ist in der Steuererklärung nur eine andere Zeile aber der Betrag ist identisch bzw. leicht angehoben mit 1.260 €Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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