Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kirchensteuer: Nur der Mehrverdiener Kirchenmitglied, Bemessungsgrundlage?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kirchensteuer: Nur der Mehrverdiener Kirchenmitglied, Bemessungsgrundlage?

    Wir haben die Situation, dass ein Ehepartner Kirchenmitglied ist (Hamburg, evangelisch) und der andere Ehepartner nicht in der Kirche ist.

    Auf Basis des zu versteuernden Einkommens hat das Kirchenmitglied ca. 82% des zu versteuernden Einkommens.
    Der nicht der Kirche zugehörige Partner ca. 18% des zu versteuernden Einkommens.

    Nun ermittelt Elster jetzt aber ... dass auf den kirchenangehörigen Partner ca. 93% der Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Kirchensteuer entfallen.

    Fragen ... Was macht Elster hier? ... Bzw. was ist eigentlich das korrekte Regelwerk in diesem Fall?
    Zuletzt geändert von hamburgbarmbek; 08.01.2024, 21:55.

    #2
    Nachdem ich darüber nachgedacht habe, liegt die Antwort sicherlich in der individuellen Steuer auf Basis des individuellen Einkommens begründet.
    Aufgrund der Steuer-Progression wird der prozentuale Anteil der Bemessungsgrundlage noch einmal höher als nur beim Einkommen.

    Aber was ist das konkrete Regelwerk?

    Kommentar


      #3
      Wie die Kirchensteuer bei solchen Ehepaaren ermittelt wird weiß ich gar nicht. Aber wenn das wirklich auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens, das auf jeden einzelnen Ehepartner entfällt, geschehen sollte, dann könnte das Elster nicht, oder? Die Software - und auch das Finanzamt - weiß ja z. B. nicht, wie die Sonderausgaben auf die Ehegatten aufzuteilen sind.
      Vielleicht wird ja die Summe der Einkünfte dafür hergenommen. Aber, wie gesagt, ich weiß es nicht.

      Kommentar


        #4
        Hab mich noch ein bisschen im Netz umgeguckt. Scheinbar ist es tatsächlich vom Bundesland abhängig. Hier ist es ein bisschen beschrieben: https://www.steuernetz.de/lexikon/kirchensteuer

        Kommentar


          #5
          Grundsätzlich bemisst sich die Kirchensteuer bei einer Zusammenveranlagung nach der festgesetzten Einkommensteuer der Eheleute. Die genaue Berechnung ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            Der Link von L.E. Fant ist der entscheide Hinweis

            Unter https://www.steuernetz.de/lexikon/kirchensteuer ist die Erkläung zumindest für Hamburg zu finden.

            Die prozentuale Aufteilung der Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage erfolgt auf Basis der theoretisch zu zahlenende Steuern der beiden Ehegaten, falls nur die individuellen Einkünfte (Bruttoarbeitslohn vermindert um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag) mit dem Grundsteuertarif besteuert werden.

            Und Elster bekommt das in der Tat korrekt berechnet.

            Kommentar


              #7
              Und Elster bekommt das in der Tat korrekt berechnet.
              Was bei der Kirchensteuer nicht immer gelingt. Bei unterjährigem Austritt stimmt die Vorausberechnung zumeist nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X