Wir haben die Situation, dass ein Ehepartner Kirchenmitglied ist (Hamburg, evangelisch) und der andere Ehepartner nicht in der Kirche ist.
Auf Basis des zu versteuernden Einkommens hat das Kirchenmitglied ca. 82% des zu versteuernden Einkommens.
Der nicht der Kirche zugehörige Partner ca. 18% des zu versteuernden Einkommens.
Nun ermittelt Elster jetzt aber ... dass auf den kirchenangehörigen Partner ca. 93% der Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Kirchensteuer entfallen.
Fragen ... Was macht Elster hier? ... Bzw. was ist eigentlich das korrekte Regelwerk in diesem Fall?
Auf Basis des zu versteuernden Einkommens hat das Kirchenmitglied ca. 82% des zu versteuernden Einkommens.
Der nicht der Kirche zugehörige Partner ca. 18% des zu versteuernden Einkommens.
Nun ermittelt Elster jetzt aber ... dass auf den kirchenangehörigen Partner ca. 93% der Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Kirchensteuer entfallen.
Fragen ... Was macht Elster hier? ... Bzw. was ist eigentlich das korrekte Regelwerk in diesem Fall?
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