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Umsatzsteuer - Ist es egal, wie man rundet?

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    Umsatzsteuer - Ist es egal, wie man rundet?

    Hi zusammen,

    ich stelle mir gerade, die Frage, wie ich bei der Umsatzsteuer am besten runde bzw., ob es da eine Vorgabe gibt.


    1. Frage: Ich habe z.B. als Ausgaben Rechnung bekommen, wo natürlich der Bruttobetrag steht, der zu zahlen ist. Allerdings zahle ich mit 2% Skonto, also habe ich bisher vom Bruttobetrag immer die 2% abgezogen, dann davon die 19% Umsatzsteuer gerechnet und kaufmännisch gerundet und auch so für die Buchführung benutzt. Das denke ich passt so oder?

    2. Bei meinen eigenen Rechnungen gehe ich immer den anderen Weg. ich nehme den Gesamt-Nettobetrag und packe dann dort die 19% drauf und runde ebenso dann kaufmännisch.

    Bisher habe ich dann genau diese Werte genommen und so für meine Buchführung und den Zahlungen der Umsatzsteuer ans Finanzamt genommen. Wenn man das so macht, kann es dann aber passieren, dass bei den Jahreswerten, wenn man alles gerundet von den einzelnen Einnahmen und Ausgaben zusammenrechnet ist die Different zwischen netto und brutto halt nicht mehr die 19%, sondern es tritt eine Abweichung auf.

    Nun stellt sich mir die Frage, ist das OK so, oder sollte man einfach am Jahresende die Bruttowerte der Einnahmen und Ausgaben verrechnen und dann einfach von diesem Gesamtwert die 19% Umsatzsteuer nehmen? Was dann natürlich eine Diskrepanz zu meinen Werten auf der Rechnung ergeben würde.

    Ich danke euch schonmal, eine relativ einfache Frage jetzt ziemlich ausführlich erläutert, ich denke aber das Problem ist klar:
    Bei jeder Rechnung einzelnd runden und diese 19% dann zusammenrechnen oder alles Rechnungen zusammenrechnen, die 19% ausrechnen und erst dann runden?

    danke und liebe Grüße,
    Marian

    #2
    Das wird schon so passen. Nach ein paar Cent im Jahr fragt kein Mensch.

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      #3
      Habe gerade im Elster gesehen, dass man für die Umsatzsteuer sowieso nur volle Beträge angeben kann, also weicht das dann ja sowieso vom tatsächlichen Wert ab

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        #4
        So isses

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          #5
          ... dass man für die Umsatzsteuer sowieso nur volle Beträge angeben kann, also weicht das dann ja sowieso vom tatsächlichen Wert ab
          Richtig, bei den Voranmeldungen lässt man die Centbeträge einfach weg, was einer Abrundung auf volle Euro entspricht.

          Bei der Jahreserklärung werden alle Umsätze des Jahres addiert, so dass sich die Rundungsdifferenzen aus den Voranmeldungen zum Teil wieder ausgleichen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich hatte gerade einen merkwürdigen Verzögerungseffekt: In der Liste Neue Themen wurde als letzter Beitrag dieses Threads Charlie24, 12. 49 Uhr, angezeigt. Dort auf den Beitrag geklickt, wurde aber als Letztes der Beitrag von L. E. Fant, 12.48 Uhr, angezeigt. Das ging 2x hin und her, bis ich auch den letzten Beitrag von Charlie24 sehen konnte. Ist vielleicht irgendwie Datenbank-Logik.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Super,

              dann hab ich da jetzt Klarheit.

              Eine Nachfrage hab ich allerdings noch:

              Bei der EÜR gibt man ja auch an, was man an Umsatzsteuer eingenommen hat. Hier wiederum kann man den Wert ja manuell eingeben. Nimmt man dort den abschließenden (gerundeten) Wert aus der Umsatzsteuererklärung oder den genauen Wert bezogen auf den genauen Nettoumsatz laut Buchhaltung, was ja dann einem zusätzlichen kleinen Gewinn entspräche.

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                #8
                Meiner Meinung nach sollte der Wert mit den Angaben in der Umsatzsteuererklärung übereinstimmen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Also ich sehe es eher so, dass das schon unterschiedliche Werte sein können, aber nur vom Sinn her.
                  Es wird ja gefragt, wie viel Umsatzsteuer man eingenommen hat bei der EÜR. Also warum sollte man da nicht den exakten Wert nehmen?

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                    #10
                    Eben. Dass Umsatzsteuer und Ertragssteuern auseinanderfallen, ist nicht ungewöhnlich. Und zeitlich tun sie das ja sowieso immer (Anmeldung 4. Quartal = Zahlung 1. Quartal im Folgejahr). Also da kann man eigentlich eh nicht vom einen auf das andere schließen...

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                      #11
                      Und zeitlich tun sie das ja sowieso immer (Anmeldung 4. Quartal = Zahlung 1. Quartal im Folgejahr).
                      Wenn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt ist, die Voranmeldung bis zum 10.Januar erfolgt und das Konto gedeckt ist, fällt das zeitlich

                      nicht auseinander. Da kommt nämlich die 10-Tages-Regel dann doch zur Anwendung, selbst wenn der Einzug nach dem 10. Januar erfolgt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Das ist richtig - allerdings haben alle Unternehmer, die ich kenne (inklusive ich selbst ) Dauerfristverlängerung beantragt (vor allem bei Quartalszahlung - da braucht man ja nicht mal 1/11 vorauszahlen) -> 10. Februar...

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                          #13
                          Es ging ja eigentlich jetzt nicht um die Umsatzsteuerzahlungen des Steuerpflichtigen ans Finanzamt, sondern um die Umsatzsteuerzahlungen des Kunden an den Steuerpflichtigen. Da müsste man meiner Meinung nach in der Umsatzsteuererklärung (bei Ist-Besteuerung) genau den Nettoumsatz erklären, den man vereinnahmt hat. Somit kann sich der sich daraus ergebende Steuerbetrag durchaus von der EÜR unterscheiden, in der ja die vereinnahmte Umsatzsteuer idealerweise centgenau steht.

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