Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Meisterschule Absetzten wenn der Chef die Fortbildung bezahlt hat.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Meisterschule Absetzten wenn der Chef die Fortbildung bezahlt hat.

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine oder mehrere Fragen zur Absetzung der Meisterschule.
    Ich habe letztes Jahr von 10.01.2023 bis zum 06.01.2024 die Fachteile 3 und 4 "gebpr. Kaufmann" und den Ausbilder Kurs besucht.
    In Teilzeit also nach der Arbeit zur Abendschule und Online Unterricht.
    Die Gebühren für die Schule und die Prüfungsgebühren hat mein Arbeitgeber bezahlt. Das Lernmaterial "Bücher, Übungsbücher, Einen Laptop Brutto Preis ca 850 Euro" habe ich selber bezahlt. Genauso wie die Fahrtkosten zur Schule und zur Lerngruppe (ab August Lerngruppe)

    Ist es richtig das ich alle Daten in die Anlage N "Werbungskosten" eintragen muss/soll ?

    Welche Fahrten kann ich absetzen. Zur Schule? "Ich bin immer direkt nach der Arbeit zur Abendschule gefahren"

    Fahrten jeden Samstag und jetzt zwischen den Feiertagen zum Lerngruppen Ort? "Fahrt von zu Hause aus"

    Lernmaterial eine Pauschale? Oder für jedes Teil eine Rechnung? "Laptop und Bücher habe ich Rechnungen"

    Verpflegungsmehraufwand werde ich wohl nicht bekommen oder?

    Ich habe mich schon versucht im Netz schlau zu Lesen aber das Internet ist groß und die Meinungen verschieden.
    Vielleicht könnte ja einer hier konkrete Angaben machen.

    LG

    #2
    Ich habe mich schon versucht im Netz schlau zu Lesen aber das Internet ist groß und die Meinungen verschieden.
    In Mein ELSTER lautet die Überschrift auf Seite 13 der Anlage N: 13 - Fortbildungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt). Das erklärt doch bereits,

    dass du nur das geltend machen kannst, was nicht vom AG getragen oder steuerfrei ersetzt wurde. Die Zeile 63 der Anlage N bietet sogar eine

    gewisse Vorauswahl wie Fachliteratur, Fahrtkosten usw. Man kann diese Auswahl auch überschreiben. Pauschalen gibt es offiziell keine,

    Verpflegungsmehraufwand nur bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit von der Wohnung. Dafür gibt es sogar eine eigene Seite.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Entschuldige bitte mal meine vielleicht naive Frage: lernt man bei der Meisterschule nicht was auch ueber Buchfuehrung inkl. Steuern? Selbstverstaendlich kann man keine Dinge absetzen, die von anderen bezahlt worden sind, z.B. vom Arbeitgeber. Aber das und mehr hat Charlie24 schon geschrieben.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar

      Lädt...
      X