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Umsatzsteuer Nullmeldung

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    Umsatzsteuer Nullmeldung

    Darf ich bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung die Umsatzsteuer als Nullmeldung abgeben, wenn alle meine Kunden aus dem Ausland sind (ich bin Übersetzerin)?
    Zuletzt geändert von Ripo; 22.01.2024, 04:23.

    #2
    Hallo Ripo,

    du darfst nicht nur, du musst. Im Ergebnis wird dann deine UStVA mit 0,- Euro enden. Gleichwohl musst du die Umsätze natürlich trotzdem eintragen, auch wenn sie sich nicht auf die Zahllast auswirken.
    Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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      #3
      Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
      Gleichwohl musst du die Umsätze natürlich trotzdem eintragen, auch wenn sie sich nicht auf die Zahllast auswirken.
      Und zwar getrennt für EU und Rest-der-Welt, und für die EU-Umsätze eine vierteljährliche ZM mit den USt-IDs der Kunden abgeben.

      Abgesehen davon: Ein bisschen deutsche Vorsteuer, die man sich erstatten lassen kann, hat man doch eigentlich immer? Und wenn's nur ein paar Heftklammern fürs Büro sind...

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        #4
        Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
        Hallo Ripo,

        du darfst nicht nur, du musst. Im Ergebnis wird dann deine UStVA mit 0,- Euro enden. Gleichwohl musst du die Umsätze natürlich trotzdem eintragen, auch wenn sie sich nicht auf die Zahllast auswirken.
        Danke für die Antwort.

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          #5
          Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
          Und zwar getrennt für EU und Rest-der-Welt, und für die EU-Umsätze eine vierteljährliche ZM mit den USt-IDs der Kunden abgeben.

          Abgesehen davon: Ein bisschen deutsche Vorsteuer, die man sich erstatten lassen kann, hat man doch eigentlich immer? Und wenn's nur ein paar Heftklammern fürs Büro sind...
          Auch danke für diese Antwort.

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            #6
            Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
            Und zwar getrennt für EU und Rest-der-Welt, und für die EU-Umsätze eine vierteljährliche ZM mit den USt-IDs der Kunden abgeben.

            Abgesehen davon: Ein bisschen deutsche Vorsteuer, die man sich erstatten lassen kann, hat man doch eigentlich immer? Und wenn's nur ein paar Heftklammern fürs Büro sind...
            Hi, ich wollte nur noch mal etwas fragen, um sicherzugehen, dass ich das richtig verstanden habe.

            EU-Umsatz in: Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG (+ ZM)
            USA-Umsatz in: Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)

            Umsatz.jpg

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              #7
              Ja, genau. Kennziffern 21 und 45 sind richtig.

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