Darf ich bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung die Umsatzsteuer als Nullmeldung abgeben, wenn alle meine Kunden aus dem Ausland sind (ich bin Übersetzerin)?
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Keine Ankündigung bisher.
Umsatzsteuer Nullmeldung
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Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigenGleichwohl musst du die Umsätze natürlich trotzdem eintragen, auch wenn sie sich nicht auf die Zahllast auswirken.
Abgesehen davon: Ein bisschen deutsche Vorsteuer, die man sich erstatten lassen kann, hat man doch eigentlich immer? Und wenn's nur ein paar Heftklammern fürs Büro sind...
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Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigenHallo Ripo,
du darfst nicht nur, du musst. Im Ergebnis wird dann deine UStVA mit 0,- Euro enden. Gleichwohl musst du die Umsätze natürlich trotzdem eintragen, auch wenn sie sich nicht auf die Zahllast auswirken.
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Zitat von mhanft Beitrag anzeigenUnd zwar getrennt für EU und Rest-der-Welt, und für die EU-Umsätze eine vierteljährliche ZM mit den USt-IDs der Kunden abgeben.
Abgesehen davon: Ein bisschen deutsche Vorsteuer, die man sich erstatten lassen kann, hat man doch eigentlich immer? Und wenn's nur ein paar Heftklammern fürs Büro sind...
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Zitat von mhanft Beitrag anzeigenUnd zwar getrennt für EU und Rest-der-Welt, und für die EU-Umsätze eine vierteljährliche ZM mit den USt-IDs der Kunden abgeben.
Abgesehen davon: Ein bisschen deutsche Vorsteuer, die man sich erstatten lassen kann, hat man doch eigentlich immer? Und wenn's nur ein paar Heftklammern fürs Büro sind...
EU-Umsatz in: Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG (+ ZM)
USA-Umsatz in: Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)
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