Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Umsatzsteuer.
Bis jetzt habe ich jährlich meine Umsatzsteuererklärung für meine PV Anlage gemacht,
jetzt würden noch Einnahmen aus kurzfristiger Vermietung (alles unter 6Monate Ust pflichtig) hinzukommen mit 7%.
Meine Frage: ist die Vermietung mit der gleichen Ust Erklärung einzureichen oder muss dafür eine gesonderte Eklärung abgegeben werden?
Und wie ist es mit der Anlage EÜR?
Vielen Dank und schöne Grüße
Andreas
ich habe eine Frage bezüglich der Umsatzsteuer.
Bis jetzt habe ich jährlich meine Umsatzsteuererklärung für meine PV Anlage gemacht,
jetzt würden noch Einnahmen aus kurzfristiger Vermietung (alles unter 6Monate Ust pflichtig) hinzukommen mit 7%.
Meine Frage: ist die Vermietung mit der gleichen Ust Erklärung einzureichen oder muss dafür eine gesonderte Eklärung abgegeben werden?
Und wie ist es mit der Anlage EÜR?
Vielen Dank und schöne Grüße
Andreas
Kommentar