Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ust von Photovoltaik und Vermietung in einer Erklärung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ust von Photovoltaik und Vermietung in einer Erklärung?

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage bezüglich der Umsatzsteuer.
    Bis jetzt habe ich jährlich meine Umsatzsteuererklärung für meine PV Anlage gemacht,
    jetzt würden noch Einnahmen aus kurzfristiger Vermietung (alles unter 6Monate Ust pflichtig) hinzukommen mit 7%.
    Meine Frage: ist die Vermietung mit der gleichen Ust Erklärung einzureichen oder muss dafür eine gesonderte Eklärung abgegeben werden?
    Und wie ist es mit der Anlage EÜR?

    Vielen Dank und schöne Grüße
    Andreas

    #2
    EÜR kann es mehrere geben, USt immer nur eine.

    Kommentar


      #3
      Alles klar vielen Dank!!!
      Eine Frage noch:
      Woran mach ich es fest ob ich eine EÜR oder mehrere benötige?
      Besten Dank!
      Andreas

      Kommentar


        #4
        Woran mach ich es fest ob ich eine EÜR oder mehrere benötige?
        Wenn die kurzfristige Vermietung nicht unter Gewerbebetrieb fällt, erklärt man die über Anlagen V und V-FeWo, dann brauchst du dafür überhaupt keine EÜR.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          vielen Dank für die Nachricht,
          die Vermietung fällt nicht unter "Gewerbe" da ich aber für die PV eine
          EÜR abgeben muss ist die Vermietung dort dann nicht zwingend erforderlich mit anzugeben?
          Besten Dank!
          Andreas

          Kommentar


            #6
            Einnahmen und Ausgaben aus der Vermietung sind in der Anlage V zu erklären.

            Kommentar


              #7
              ... da ich aber für die PV eine EÜR abgeben muss ist die Vermietung dort dann nicht zwingend erforderlich mit anzugeben?
              Fällt die PV-Anlage nicht unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG ? https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X