Pflege von Angehörigen

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  • Azimm
    Neuer Benutzer
    • 19.03.2007
    • 3

    #1

    Pflege von Angehörigen

    Wo trage ich die Pflege von Angehörigen ein , finde nichts zu außergewöhnlicher Belastung ( Formular)
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Das gehört ggf. in die Einkommensteuererklärung, dort in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

    Kommentar

    • Telepeter
      Erfahrener Benutzer
      • 17.02.2023
      • 1484

      #3
      Stichwort lautet: Pflegepauschbetrag. Der ist abhängig vom Pflegegrad. Es gilt der höchte Pflegegrad in dem betreffenden Jahr wobei ein Tag genügt. Voraussetzung ist allerdings die unentgeltliche Pflege in der Wohnung der Pflegebedürftigen oder in Deiner eigenen Wohnung. Findest Du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen, die Du der Einkommensteuererklärung hinzufügen musst.

      Kommentar

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