Wo trage ich die Pflege von Angehörigen ein , finde nichts zu außergewöhnlicher Belastung ( Formular)
Pflege von Angehörigen
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Das gehört ggf. in die Einkommensteuererklärung, dort in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen.
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Stichwort lautet: Pflegepauschbetrag. Der ist abhängig vom Pflegegrad. Es gilt der höchte Pflegegrad in dem betreffenden Jahr wobei ein Tag genügt. Voraussetzung ist allerdings die unentgeltliche Pflege in der Wohnung der Pflegebedürftigen oder in Deiner eigenen Wohnung. Findest Du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen, die Du der Einkommensteuererklärung hinzufügen musst.
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