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    Honorareinnahme

    Ich habe wegen eines Vortrages als Rentner ein Honorar erhalten. Wo muss ich diese Einnahme in ELSTER eintragen?

    #2
    Evtl. in die Einkommensteuererklärung, dort in die Anlage SO.

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      #3
      Ich werde es probieren. DAnke!

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        #4
        ... dort in die Anlage SO.
        Es gilt allerdings eine Freigrenze von 256,00 €. Wenn du insgesamt keine höheren Einkünfte aus Leistungen hattest, musst du nichts erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Herzlichen Dank für diese Info, Charlie24

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