Honorareinnahme

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  • Heinz_Kränzlein
    Neuer Benutzer
    • 29.01.2024
    • 7

    #1

    Honorareinnahme

    Ich habe wegen eines Vortrages als Rentner ein Honorar erhalten. Wo muss ich diese Einnahme in ELSTER eintragen?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Evtl. in die Einkommensteuererklärung, dort in die Anlage SO.

    Kommentar

    • Heinz_Kränzlein
      Neuer Benutzer
      • 29.01.2024
      • 7

      #3
      Ich werde es probieren. DAnke!

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45977

        #4
        ... dort in die Anlage SO.
        Es gilt allerdings eine Freigrenze von 256,00 €. Wenn du insgesamt keine höheren Einkünfte aus Leistungen hattest, musst du nichts erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Heinz_Kränzlein
          Neuer Benutzer
          • 29.01.2024
          • 7

          #5
          Herzlichen Dank für diese Info, Charlie24

          Kommentar

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