Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerklasse 2 - ohne gemeinsamen Wohnsitz

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Kann mir jemand sagen wie sich hier der Unterschied zwischen 0,5 und 1,0 auswirken würde ?
    Die Kinderfreibeträge in den ELStAM wirken sich nur bei den Zuschlagsteuern (Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) aus,

    die haben deshalb nur geringe Bedeutung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #17
      Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

      "Steuerklasse 2" bedeutet übrigens nur, dass der Haushaltsfreibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird; die endgültige Entscheidung über die Gewährung der Haushaltsfreibetrages fällt erst mit der Einkommensteuerveranlagung.
      Das bedeutet die Entscheidung fällt mit der Lohnsteuererklärung 2024 (die in 2025 abgegeben wird), richtig ?
      Also ist es im Prinzip erstmal egal, ich würde dann 2025 zurückzahlen oder etwas zurück bekommen ?

      Kommentar


        #18
        Ja, die Einordnung in eine Steuerklasse bestimmt nur die Höhe der Lohnsteuer als Abschlagszahlung auf die endgültig erst mit dem Einkommensteuerbescheid festgesetzte Steuerschuld. Das ist immer so, nicht nur bei Steuerklasse 2.

        Kommentar


          #19
          Das bedeutet auch, dass Du bei Vorliegen der Voraussetzungen für 2023 nachträglich noch den Haushaltsfreibetrag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bekommen kannst wenn die Voraussetzungen vorliegen, auch dann wenn Du das ganze Jahr Steuerklasse 1 hattest. Das führt dann halt zu einer Erstattung.

          Kommentar


            #20
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die Kinderfreibeträge in den ELStAM wirken sich nur bei den Zuschlagsteuern (Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) aus,

            die haben deshalb nur geringe Bedeutung
            Ah okay, den Solidaritätszuschlag muss man aber nur ab hohen Einkünften bezahlen, richtig ? Oder ab wann / welchem Gehalt muss man den entrichten ?

            Kommentar


              #21
              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
              Ja, die Einordnung in eine Steuerklasse bestimmt nur die Höhe der Lohnsteuer als Abschlagszahlung auf die endgültig erst mit dem Einkommensteuerbescheid festgesetzte Steuerschuld. Das ist immer so, nicht nur bei Steuerklasse 2.
              Langsam wird ein Schuh daraus Ist ja alles gar nicht soooo schwer wenn man sich halt mal damit beschäftigt und Leute im Forum hat die sich damit auskennen

              Kommentar


                #22
                ... den Solidaritätszuschlag muss man aber nur ab hohen Einkünften bezahlen, richtig ?
                Richtig, deshalb hat das ja auch nur geringe Bedeutung. Als Normalverdiener ist man da nicht betroffen, den genauen Betrag habe ich jetzt nicht im Kopf.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Richtig, deshalb hat das ja auch nur geringe Bedeutung. Als Normalverdiener ist man da nicht betroffen, den genauen Betrag habe ich jetzt nicht im Kopf.
                  Das bedeutet, Bruttoeinkommen 2024 + Abfindung 2024 brutto = Berechnungsgrundlage.
                  Wenn ich über einen bestimmten Betrag komme, muss ich 5,5 % Solidaritätszuschlag zahlen.
                  Die 5,5 % werden auf die Einkommensteuer berechnet oder auf das die kompletten Bruttobezüge ?

                  Kommentar


                    #24
                    Die 5,5 % werden auf die Einkommensteuer berechnet
                    Bemessungsgrundlage für den Sol ist die Einkommensteuer, doch nicht der Bruttolohn.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #25
                      Das stimmt schon, aber Soli beginnt irgendwo zwischen 65.000 und 70.000 Bruttoarbeitslohn im Jahr.

                      Kommentar


                        #26
                        Top, danke, langsam bekomme ich die Fäden zusammen

                        Kann mir jemand noch etwas über die Fünftelregelung erklären ?
                        Wenn ich es richtig im www nachgelesen habe, ist seit 2024 nicht mehr der Arbeitgeber dafür zuständig,
                        sondern man kann diese über die Lohnsteuererklärung im Folgejahr geltend machen.
                        Weiß jemand wie das geht ? Oder besser gesagt worum es da überhaut geht ?

                        Kommentar


                          #27
                          Hast Du überhaupt einen derartigen Fall mit einer Abfindung / Entschädigung oder Arbeitslohn für mehrere Jahre ?
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                          Kommentar


                            #28
                            Weiß jemand wie das geht ? Oder besser gesagt worum es da überhaut geht ?
                            Da geht es um die ermäßigte Besteuerung von Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und auch von Abfindungen.

                            Bis 2023 durfte die der AG bereits beim Lohnsteuereinbehalt ermäßigt besteuern, ab 2024 soll das jetzt nur noch in Rahmen der Einkommensteuerveranlagung

                            erfolgen, die eine Einkommensteuererklärung voraussetzt. So heißt das korrekt, eine Lohnsteuererklärung gibt es eigentlich nicht.

                            Die ermäßigte Besteuerung ist in § 34 EStG geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                              Hast Du überhaupt einen derartigen Fall mit einer Abfindung / Entschädigung oder Arbeitslohn für mehrere Jahre ?
                              In 2024 ja, im September werde ich eine Abfindung für 26 Jahre und einen Monat erhalten, ansonsten würde ich euch ja nicht mit den ganzen Fragen löchern

                              Kommentar


                                #30
                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                ...die eine Einkommensteuererklärung voraussetzt. So heißt das korrekt, eine Lohnsteuererklärung gibt es eigentlich nicht.]
                                Gut zu wissen, danke. Mit der Fünftelregel werde ich dann nochmal 2025 beschäftigen

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X