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    #16
    Hallo Uwe,

    nein tatsächlich nicht, wir haben alles zusammen gesucht. Im Mai 2022 kam lediglich ein Schreiben, mit Bennenung Kontoverbindung für Kostenerstattung sonst nichts. Keine Anforderung oder Androhung, keine Festsetzung und bezahlt wurde auch nichts, da kein Bescheid kam bis Dato.

    Wir warten noch auf den Rentenbescheid meiner Mama, dann setzen wir uns dran. Die Behörde hat gestanden, dass sie den Bescheid für’s FA, die einmal im Jahr zusammengefasst, in dem Fall an meine Mama, verschickt wird „verschlafen hätte“ und hat im System nun das Häkchen gemacht (O-Ton des Mitarbeiters).

    Aber wie alle sagen, sehr komisch der Fall (

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      #17
      Die Bescheinigung der DRV über die der Finanzverwaltung übermittelten Daten muss einmal (geht auch online) angefordert werden und kommt ab dann automatisch, was dem Setzen des Hakens entspricht. Insofern kann ich das Verschlafen-Haben nicht so ganz nachvollziehen.

      Ich würde parallel für beide Elternteile den Abruf von Bescheinigungen freischalten lassen, das sollte auf ähnlicher Zeitskala wie das Warten auf den Brief von der DRV ablaufen, und liefert dann alle Daten frei Haus.

      Eine Schätzung ohne irgendwelchen Schriftverkehr vorher finde ich ungewöhnlich genug, dass man beim FA mal nachfragen darf, was das soll.

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        #18
        Hallo lemoncoke !

        Also sorry, das was Sie hier schreiben, ist "völlig durcheinander" !

        1. Es kann nicht sein, dass angeblich nur das Schreiben vom Mai 2022 (!?) betreffs Abfrage der Kontoverbindung versendet wurde, und sonst nix!

        2. Sie schreiben "... kam lediglich ein Schreiben, mit Benennung Kontoverbindung für Kostenerstattung" - was soll denn das für ein Schreiben "für Kostenerstattungen" sein?

        3. Sie schreiben zuallerst "Meine Eltern haben vom FA plötzlich einen Lohnsteuerbescheid mit einer Nachzahlung inkl. Säumniszuschlag erhalten" - und gleichzeitig schreiben Sie in Ihrer letzten Nachricht "... da kein Bescheid kam bis Dato" - ja was denn jetzt: Ein "Einkommensteuerbescheid" oder eine "Zahlungsaufforderung/Mahnung mit Säumniszuschlägen"? Letzteres kann aber nicht kommen ohne vorherigen Steuerbescheid!

        4. Sie schreiben "Die Behörde hat gestanden, dass sie den Bescheid für’s FA, die einmal im Jahr zusammengefasst, in dem Fall an meine Mama, verschickt wird „verschlafen hätte“ und hat im System nun das Häkchen gemacht (O-Ton des Mitarbeiters)."

        4.1. Welche "Behörde" - Sie meinen die Deutsche Rentenversicherung?
        4.2. Die versenden keine "Bescheide für's Finanzamt", sondern die versenden elektronisch "Daten an das Finanzamt"!
        4.3. Falls Sie die "Bescheinigung der DRV über die steuerlich relevanten Daten" meinen, die nur auf "ausdrückliche Anforderung" an den Rentenempfänger versendet wird, dann ist das kein "Bescheid", sondern ein "Informationsschreiben" - und nein, kein Mitarbeiter bei der DRV kann das "verschlafen", sondern wenn das Häkchen "zu versenden" gesetzt ist, dann macht das vollautomatisch Jahr für Jahr der Computer völlig allein - also war wohl noch nie der Antrag auf Zusendung diesees Informationsschreibens gestellt worden!

        Aufgrund dieses "riesigen Durcheinanders", das Sie hier schildern, kann ich nur dringends empfehlen:

        1. Persönliche Vorsprache beim Finanzamt und sich von denen mal alles erklären lassen, oder
        2. gleich mit allen vorliegenden Papieren/Schreiben zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gehen und alles vom Fachmann abklären zu lassen!

        Lassen Sie, zumindest im "Erstjahr", die Finger davon, das selbst regeln zu wollen - wenn es dann mal eingerichtet ist und rund läuft, können Sie das sicherlich alles selbst erledigen!
        Zuletzt geändert von Uwe64; 09.02.2024, 12:06.

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          #19
          Zitat von multi Beitrag anzeigen
          Die Bescheinigung der DRV über die der Finanzverwaltung übermittelten Daten muss einmal (geht auch online) angefordert werden und kommt ab dann automatisch, was dem Setzen des Hakens entspricht. Insofern kann ich das Verschlafen-Haben nicht so ganz nachvollziehen.

          Ich würde parallel für beide Elternteile den Abruf von Bescheinigungen freischalten lassen, das sollte auf ähnlicher Zeitskala wie das Warten auf den Brief von der DRV ablaufen, und liefert dann alle Daten frei Haus.

          Eine Schätzung ohne irgendwelchen Schriftverkehr vorher finde ich ungewöhnlich genug, dass man beim FA mal nachfragen darf, was das soll.


          Hallo Multi,

          das hatte ich mit meinem Anruf bei der DRV direkt mit erledigt. Lieben Dank für den Tipp, den Anruf beim FA werde/wollte ich machen, sobald wir alles zusammen haben, damit wir quasi Rede und Antwort stehen können. Warten nur noch auf die Bescheinigung vom DRV, ist postalisch bereits unterwegs .

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            #20
            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
            Hallo lemoncoke !

            Also sorry, das was Sie hier schreiben, ist "völlig durcheinander" !

            1. Es kann nicht sein, dass angeblich nur das Schreiben vom Mai 2022 (!?) betreffs Abfrage der Kontoverbindung versendet wurde, und sonst nix!

            2. Sie schreiben "... kam lediglich ein Schreiben, mit Benennung Kontoverbindung für Kostenerstattung" - was soll denn das für ein Schreiben "für Kostenerstattungen" sein?

            3. Sie schreiben zuallerst "Meine Eltern haben vom FA plötzlich einen Lohnsteuerbescheid mit einer Nachzahlung inkl. Säumniszuschlag erhalten" - und gleichzeitig schreiben Sie in Ihrer letzten Nachricht "... da kein Bescheid kam bis Dato" - ja was denn jetzt: Ein "Einkommensteuerbescheid" oder eine "Zahlungsaufforderung/Mahnung mit Säumniszuschlägen"? Letzteres kann aber nicht kommen ohne vorherigen Steuerbescheid!

            4. Sie schreiben "Die Behörde hat gestanden, dass sie den Bescheid für’s FA, die einmal im Jahr zusammengefasst, in dem Fall an meine Mama, verschickt wird „verschlafen hätte“ und hat im System nun das Häkchen gemacht (O-Ton des Mitarbeiters)."

            4.1. Welche "Behörde" - Sie meinen die Deutsche Rentenversicherung?
            4.2. Die versenden keine "Bescheide für's Finanzamt", sondern die versenden elektronisch "Daten an das Finanzamt"!
            4.3. Falls Sie die "Bescheinigung der DRV über die steuerlich relevanten Daten" meinen, die nur auf "ausdrückliche Anforderung" an den Rentenempfänger versendet wird, dann ist das kein "Bescheid", sondern ein "Informationsschreiben" - und nein, kein Mitarbeiter bei der DRV kann das "verschlafen", sondern wenn das Häkchen "zu versenden" gesetzt ist, dann macht das vollautomatisch Jahr für Jahr der Computer völlig allein - also war wohl noch nie der Antrag auf Zusendung diesees Informationsschreibens gestellt worden!

            Aufgrund dieses "riesigen Durcheinanders", das Sie hier schildern, kann ich nur dringends empfehlen:

            1. Persönliche Vorsprache beim Finanzamt und sich von denen mal alles erklären lassen, oder
            2. gleich mit allen vorliegenden Papieren/Schreiben zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gehen und alles vom Fachmann abklären zu lassen!

            Lassen Sie, zumindest im "Erstjahr", die Finger davon, das selbst regeln zu wollen - wenn es dann mal eingerichtet ist und rund läuft, können Sie das sicherlich alles selbst erledigen!

            Hallo Uwe,

            lieben Dank.

            zu 1 und 2) das FA hätte festgestellt, dass zu den Steuernummern keine Kontoverbindung hinterlegt worden wäre und hat ein Schreiben losgeschickt mit der Begründung, falls eine Erstattung für Einkommensbescheinigungen von Nöten ist, dem FA keine Angaben vorliegen. Kann ich nachvollziehen, wie gesagt bisher wurde vom FA noch nie eine verlangt. Meine Vermutung mit Beginn der Rente meiner Mama 2022 ist das FA so „wach“ geworden.

            zu 3) es kam ein Schreiben mit „Bescheid über Einkommen, Soli und Verspätungszuschlag“. Wir haben alles durch geforstet, wir schmeißen keine Briefe von Behörden weg, in der Zeit von Mai 2022 bis Dato kam kein Schreiben, Erinnerung, Mahnbrief o.ä. vom FA.

            zu 4.1/4.2) richtig meinte die DRV. Ich meinte das Info-Schreiben Das die DRV das elektronisch mitteilt ist mir klar, aber normalerweise schicken die DRV doch jährlich diese Schreiben raus eben für die Einkommenssteuer. Dass das separat beantragt werden muss ist mir neu, in RLP kommt das automatisch das weiß ich. Meine Eltern wohnen in NRW und ich habe nur das wieder gegeben, was der Mitarbeiter mir am Telefon mitgeteilt hat. Häkchen sind aber nun gesetzt ab 2024 kommt‘s nun automatisch.

            Den Anruf werden wir machen, warten nur noch auf die DRV. Ich würde es trotzdem erstmal selber versuchen, ich denke das krieg ich hin
            Herzlichen Dank nochmal für die Anmerkungen und Tipps.

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              #21
              Dass das separat beantragt werden muss ist mir neu,
              Die schriftliche Information muss seit jeher beantragt werden, wenn auch nur einmal. Unabhängig davon beantragt man in solchen Fällen

              sinnvollerweise den Bescheinigungsabruf für beide Elternteile, dann braucht man die schriftliche Information der DRV nicht wirklich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die schriftliche Information muss seit jeher beantragt werden, wenn auch nur einmal. Unabhängig davon beantragt man in solchen Fällen sinnvollerweise den Bescheinigungsabruf für beide Elternteile, dann braucht man die schriftliche Information der DRV nicht wirklich.
                Info ist im Hinterkopf gespeichert, wie gesagt in RLP kam das automatisch und da haben wir die Info über die DRV nicht beantragen müssen. Aber jetzt wissen wir es Dankeschön.

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                  #23
                  ... wie gesagt in RLP kam das automatisch und da haben wir die Info über die DRV nicht beantragen müssen
                  Das halte ich für einen Erinnerungsfehler. Ich habe das 2014 ebenfalls beantragen müssen, damals noch schriftlich, seit einigen Jahren geht es jetzt online.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Das halte ich für einen Erinnerungsfehler. Ich habe das 2014 ebenfalls beantragen müssen, damals noch schriftlich, seit einigen Jahren geht es jetzt online.

                    hmm.. hab vor 14 Jahren für meine Schwiegereltern als die in Rente sind, auch die Erklärungen gemacht und die haben nie was beantragt, wie gesagt kam bei denen automatisch ‍♀️

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                      #25
                      Ich bekomme die schriftliche Mitteilung, weil ich die damals beantragt habe. Meine Frau, die inzwischen ebenfalls eine Altersrente bezieht, bekommt

                      sie nicht, da sie keinen Antrag gestellt hat. Der Abruf der elektronisch übermittelten Bescheinigungen reicht ja aus. 2014 hatte ich damit noch keine

                      Erfahrung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Hallo lemoncoke und Charlie24 !

                        Ich glaube, Ihr redet von zwei verschiedenen "Mitteilungen":

                        - Die "Rentenanpassungs-Mitteilung zum 01.07.JJJJ" kommt vollautomatisch und jedes Jahr ohne Antrag per Post auf Papier ... in - hoffentlich - seltenen Fällen kann es wohl vorkommen, dass nichts versendet wird (hat dann wohl der Computer gefressen oder der Postler verschlampt ...), dann ruft man an oder kontaktiert die DRV anderweitig - siehe hier:
                        https://www.deutsche-rentenversicher...anpassung.html

                        - Die "Information über die Meldung an das Finanzverwaltung" muss einmalig angefordert werden und kommt dann ebenfalls vollautomatisch jedes Jahr bis zur Abbestellung - siehe hier:
                        https://www.deutsche-rentenversicher...rklaerung.html

                        Und an dieser Stelle steht auch geschrieben:

                        "Die Daten für die gesetzliche Rente werden dem Finanzamt automatisch übermittelt und müssen nicht mehr eingetragen werden.

                        Nur wer bereits mit Hilfe eines Steuerberechnungsprogramms das Ergebnis erfahren möchte, muss die Daten eintragen.

                        Hierbei hilft eine kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung: die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ (vormals „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“). Sie enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen die Werte einzutragen sind."
                        Zuletzt geändert von Uwe64; 09.02.2024, 18:20.

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                          #27
                          und nochmals an lemoncoke!

                          Meine Empfehlung, entweder "persönliche Vorsprache beim Finanzamt" oder einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereins zumindest im "Erstjahr" zu beauftragen, hat folgende Gründe:

                          1. Sie schmeißen als "Laie" die Dinge "frisch-frei-fröhlich" durcheinander:

                          - da gibt es zuerst einmal angeblich einen "Lohnsteuerbescheid", dann schreiben sie später "da kein Bescheid kam bis Dato", und zuguterletzt finden Sie einen "Bescheid über Einkommen, Soli und Verspätungszuschlag" - was alles nicht korrekt ist, weil sich das Teil "Bescheid über Einkommensteuer, Soli und Verspätzungszuschlag" nennt ...

                          - aus "Nachzahlung incl. Säumniszuschlag" wird dann "... Verspätungszuschlag" - was auch wohl richtig ist ...

                          - sie erkannten nicht den Unterschied zwischen "Rentenanpassungs-Mitteilung" und "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung" ...

                          lemoncoke, helfen können wir Ihnen nur wenn Sie die Dinge auch richtig benennen - und wegen Ihrem "Durcheinander" und Ihrer "Ungenauigkeit" sollten Sie sich ernsthaft über meinen Rat,
                          - zumindest für das Erstjahr
                          - mit allen Belegen unterm Arm
                          - entweder beim Finanzamt das persönliche Gespräch (nicht telefonisch, sondern vor Ort) zu suchen,
                          - oder einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu beauftragen,
                          ernsthaft nachdenken!

                          2. Der zweite Grund, warum ich in Ihrem Fall zur Zuhilfenahme eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfeverein rate, ist, dass
                          - entweder Ihre Eltern Fehler gemacht haben (Schreiben weggeschmissen ...),
                          oder
                          - das Finanzamt Fehler gemacht hat (keine Schreiben versendet ...)

                          Üblich ist nämlich, dass das Finanzamt vor Erstellung eines Schätzbescheides mindestens (!!!) vier (!!!) Schreiben an die säumigen Steuerpflichtigen versendet:
                          - Aufforderung zur Erklärungsabgabe,
                          - Erinnerungsschreiben,
                          - Zwangsgeldandrohung,
                          - Zwangsgeldfestsetzung

                          3. Und egal, wer jetzt welchen Fehler gemacht hat: Sie "sitzen" jetzt auf Verspätungszuschlägen - und um die wegzubekommen, brauchen sie professionellen Beistand !
                          Zuletzt geändert von Uwe64; 09.02.2024, 18:25.

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                            #28
                            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                            und nochmals an lemoncoke!

                            Meine Empfehlung, entweder "persönliche Vorsprache beim Finanzamt" oder einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereins zumindest im "Erstjahr" zu beauftragen, hat folgende Gründe:

                            1. Sie schmeißen als "Laie" die Dinge "frisch-frei-fröhlich" durcheinander:

                            - da gibt es zuerst einmal angeblich einen "Lohnsteuerbescheid", dann schreiben sie später "da kein Bescheid kam bis Dato", und zuguterletzt finden Sie einen "Bescheid über Einkommen, Soli und Verspätungszuschlag" - was alles nicht korrekt ist, weil sich das Teil "Bescheid über Einkommensteuer, Soli und Verspätzungszuschlag" nennt ...

                            - aus "Nachzahlung incl. Säumniszuschlag" wird dann "... Verspätungszuschlag" - was auch wohl richtig ist ...

                            - sie erkannten nicht den Unterschied zwischen "Rentenanpassungs-Mitteilung" und "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung" ...

                            lemoncoke, helfen können wir Ihnen nur wenn Sie die Dinge auch richtig benennen - und wegen Ihrem "Durcheinander" und Ihrer "Ungenauigkeit" sollten Sie sich ernsthaft über meinen Rat,
                            - zumindest für das Erstjahr
                            - mit allen Belegen unterm Arm
                            - entweder beim Finanzamt das persönliche Gespräch (nicht telefonisch, sondern vor Ort) zu suchen,
                            - oder einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu beauftragen,
                            ernsthaft nachdenken!

                            2. Der zweite Grund, warum ich in Ihrem Fall zur Zuhilfenahme eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfeverein rate, ist, dass
                            - entweder Ihre Eltern Fehler gemacht haben (Schreiben weggeschmissen ...),
                            oder
                            - das Finanzamt Fehler gemacht hat (keine Schreiben versendet ...)

                            Üblich ist nämlich, dass das Finanzamt vor Erstellung eines Schätzbescheides mindestens (!!!) vier (!!!) Schreiben an die säumigen Steuerpflichtigen versendet:
                            - Aufforderung zur Erklärungsabgabe,
                            - Erinnerungsschreiben,
                            - Zwangsgeldandrohung,
                            - Zwangsgeldfestsetzung

                            3. Und egal, wer jetzt welchen Fehler gemacht hat: Sie "sitzen" jetzt auf Verspätungszuschlägen - und um die wegzubekommen, brauchen sie professionellen Beistand !


                            Hallo Uwe,

                            mir ist klar das Sie „nur“ helfen wollen, aber frisch-frei-fröhlich ist schon bissl unschön. Ich habe hier nach einer Hilfestellung gefragt, die Unterschiede sind mir durchaus bekannt, aber vielleicht picken Sie auch ein wenig im Detail und verglichen mit der Schreibweise der anderen hier, lässt Ihres zu Wünschen übrig. Keiner will hier mit Samthandschuhen angefasst werden, aber nur weil Sie bissl mehr Ahnung haben als „Laie“ müssen Sie diese nicht noch wie Grundschulkinder so anfahren.
                            Hab mich jedes Mal höflich bedankt und vielleicht stehen einem auch nicht immer gleich alle Infos zur Hand die man mal mit dem Handy abtippen muss.

                            Daher nochmal: VIELEN DANK FÜR DIE HILFESTELLUNG ab hier komme ich „ALS LAIE“ auch ganz gut alleine zurecht, da die anderen bereits, im Gegensatz zu Ihren ständigen „Durcheinander“-Aussagen, mir sehr behilflich waren! In Ihrem Fall, danke Ihnen fürs ständige Meckern und DANKE AN DIE ANDEREN FÜR DIE TIPPS.

                            Beste Grüße
                            Zuletzt geändert von lemoncoke; 09.02.2024, 20:03.

                            Kommentar


                              #29
                              kurzes Feedback, der insbesondere an Herrn Uwe64 geht:

                              Dieser „Laie“ hat den Änderungsantrag sowie Einspruch bzgl. Verspätungszuschlag gestellt wegen fehlender Ermessungsausübung gem. AO und VwGO und siehe da, trotz Ihrer unschönen Formulierungen und „Empfehlung“ mir als LAIE durch nen Berater Hilfe zu holen, hat das FA den Änderungsantrag sowie den Einspruch akzeptiert und meine Eltern kriegen sogar ne Rückzahlung von 202€ BÄÄÄMMMMM!!!
                              Ich hoffe Anderen schreiben Sie etwas angenehmer, aber im Netz kann man sich ja austoben

                              Und an alle anderen VIELEN DANK NOCHMAL FÜR DIE HILFREICHEN TIPPS!!!
                              Zuletzt geändert von lemoncoke; 07.03.2024, 20:48.

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                                #30
                                Die letzte Antwort könnte auch von einem Alten Ekel stammen.

                                Kommentar

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