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    #31
    Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
    Die letzte Antwort könnte auch von einem Alten Ekel stammen.
    oh man(n)………Danke für Ihren hilfreichen Beitrag

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      #32
      Mal ne ganz doofe Frage am Rande, um welchen Veranlagungszeitraum geht es eigentlich?

      Eine Schätzung für 2022 (Abgabefrist steuerlich nicht beraten: 02.10.2023) wäre seitens des FA ziemlich daneben so früh im Jahr. Da hätte zumindest vorher mal eine Erinnerung bzw. Zwangsgeldandrohung rausgehen müssen.

      Ist aber ja gut für dich bzw. deine Eltern ausgegangen :-)
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar


        #33
        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Mal ne ganz doofe Frage am Rande, um welchen Veranlagungszeitraum geht es eigentlich?

        Eine Schätzung für 2022 (Abgabefrist steuerlich nicht beraten: 02.10.2023) wäre seitens des FA ziemlich daneben so früh im Jahr. Da hätte zumindest vorher mal eine Erinnerung bzw. Zwangsgeldandrohung rausgehen müssen.

        Ist aber ja gut für dich bzw. deine Eltern ausgegangen :-)

        Ging tatsächlich für 2022. Die Mitarbeiterin am Telefon war zwar sehr zurückhaltend meinte aber „es könnte gut für Sie ausgehen“ da wie vermutet kein Ermessen ausgeübt und auch kein Erinnerungsschreiben oder Androhung raus ging..Änderungsbescheid wurde in weniger als 2 Wochen ausgestellt

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