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Frage zum Trennungsgeld im öD

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    Frage zum Trennungsgeld im öD

    Hallo,

    ich habe jetzt die ganze Zeit versucht, eine sinnvolle Antwort zu bekommen aber ich komme leider nicht mehr weiter.
    Folgendes Problem:

    Ich bin Beamter mit doppelter Haushaltsführung. Ich erhalte dafür Trennungsübernachtungsgeld im Höchstsatz und Trennungstagegeld und Reisebehilfe nach Antrag rückwirkend für jeden Monat.
    Laut den Bescheinigungen, ist das Tagegeld und die RBH bereits versteuert.
    Aber wie beläuft sich das mit dem Übernachtungsgeld?

    Ich frage, da ich die Steuererklärung machen möchte und laut verschiedenen Quellen meine Miete für die Zweitwohnung (1000€) in voller Höhe absetzen kann. Dann komme ich aber auf eine Rückerstattung von knapp 4400€ und das ist ja nur noch utopisch. Also schätze ich, dass dort irgendwo noch das Übernachtungsgeld mit rein muss.

    Kennt sich dort jemand aus?
    Muss ich das ÜG und vielleicht auch die anderen Teile des TG angeben?
    ich befinde mich nicht mehr in den ersten drei Monaten.

    Danke schonmals!

    #2
    Normalerweise werden steuerfreie AG-Zuschüsse zu einer doppelten Haushaltsführung unter Nummer 21 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort!

      Ja das habe ich mir auch gedacht, aber dort ist nichts angegeben.

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        #4
        Ja das habe ich mir auch gedacht, aber dort ist nichts angegeben.
        Das spricht zunächst dafür, dass es keine steuerfreien AG-Zuschüsse gegeben hat. Normalerweise kann man auch in den Gehaltsabrechnungen

        sehen, ob es steuerfreie Zuschüsse gibt, da ist ja u. a. das Steuerbrutto ausgewiesen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Dann wird das Trennungsgeld gar nicht angegeben?
          Das TG wird ja schon versteuert, bzw habe ich auf den Lohnabrechnungen immer wieder Nachversteuerung des erhaltenen TGs (also Abzüge).

          Mir kommt das nur so komisch vor, da die „Vorhersage“ des Programms so viel ist.
          Ich werde mir mal ein anderes besorgen und dann einen Vergleich starten.

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            #6
            Mir kommt das nur so komisch vor, da die „Vorhersage“ des Programms so viel ist.
            So ungewöhnlich ist das nicht. Bei doppelter Haushaltsführung können sehr hohe Werbungskosten entstehen, auf deren Betrag musst du schauen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Naja gut, dann werde ich nochmals das Ganze mit einem anderen Programm durchspielen.
              Zum anderen Trennungsgeld: Muss ich das angeben?
              Meines Erachtens ist das ja schon versteuert oder?

              Ich habe Abrechnungen, die sich in steuerfreien und steuerlich relevanten Beträgen aufteilt. Ich habe gelesen, dass ich dort die Werbungskosten berücksichtigen muss.

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                #8
                Ich habe Abrechnungen, die sich in steuerfreien und steuerlich relevanten Beträgen aufteilt.
                Was bekommst du denn steuerfrei ? Das wirkt sich ja in der Regel auf die Werbungskosten aus. Bezüge, die versteuert werden,

                sind im steuerpflichtigen Bruttolohn enthalten, die sind nicht gesondert anzugeben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Wenn ich das monatliche Trennungsgeld beantrage, welches sich aus dem TÜG, dem TTG und der RBH zusammensetzt, erhalte ich eine Abrechnung.
                  Dort sind die beantragten Posten aufgeteilt in steuerfrei und nicht steuerfrei.
                  Ich liefere gleich ein Beispiel was ich meine.

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                    #10
                    Hier ist eine Abrechnung aus 12/23.

                    Ich habe nach Antrag 658,00€ ausgezahlt bekommen. Die 830,00€ TÜG erhalte ich automatisch.
                    RBH und Tagegeld kommen da noch dazu.

                    Und auf der rechten Seite haben wir nun steuerfrei und steuerpflichtig.
                    Muss ich den steuerfreien Betrag von 1066,20€ jetzt beispielsweise für den Dezember angeben?
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                      #11
                      Bei dem steuerfreien Auslagenersatz Unterkunft in Höhe von 830,00 € steht auf der linken Seite unten:

                      Anrechnungen gemäß nachfolgender Aufstellung: 830,00 €. Was heißt das genau ?

                      Offenbar wird ja dieser Betrag nicht an dich überwiesen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Diese 830€ zählen zum Trennungsgeld, werden bei dem Antrag aber angerechnet.
                        Ich erhalte die 830€ tatsächlich auf mein Konto. Die sind als Mietzuschuss gedacht.
                        auf Antrag bekomme ich dann in diesem Fall noch weitere 658€ ausgezahlt

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                          #13
                          Also musst du von deinen tatsächlichen Kosten für die Unterkunft schon mal die 830,00 € monatlich abziehen, die werden ja steuerfrei gewährt.

                          Bei den Familienheimfahrten gibt es ebenfalls einen steuerfreien Ersatz bzw. Teilersatz.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

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                            #14
                            Verstehe.
                            Ich habe 990€ Mietkosten für den Zweitwohnsitz.
                            Also subtrahiere ich davon 830€ womit wir noch 160€ haben.
                            Das Ganze dann x 12 und dann wären meine gesamten Kosten für die Unterkunft 2023 1920€

                            Das kann ich so angeben.

                            Aber wo werden die Familienheimfahrten angegeben?


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                              #15
                              Aber wo werden die Familienheimfahrten angegeben?
                              Auch unter doppelter Haushaltsführung, da kann man aber nur die Entfernungspauschale für eine Wochenendheimfahrt geltend machen.

                              Möglicherweise ist das in deinem Fall ein Nullsummenspiel, das musst du selbst nachrechnen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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