Hallo,
ich habe jetzt die ganze Zeit versucht, eine sinnvolle Antwort zu bekommen aber ich komme leider nicht mehr weiter.
Folgendes Problem:
Ich bin Beamter mit doppelter Haushaltsführung. Ich erhalte dafür Trennungsübernachtungsgeld im Höchstsatz und Trennungstagegeld und Reisebehilfe nach Antrag rückwirkend für jeden Monat.
Laut den Bescheinigungen, ist das Tagegeld und die RBH bereits versteuert.
Aber wie beläuft sich das mit dem Übernachtungsgeld?
Ich frage, da ich die Steuererklärung machen möchte und laut verschiedenen Quellen meine Miete für die Zweitwohnung (1000€) in voller Höhe absetzen kann. Dann komme ich aber auf eine Rückerstattung von knapp 4400€ und das ist ja nur noch utopisch. Also schätze ich, dass dort irgendwo noch das Übernachtungsgeld mit rein muss.
Kennt sich dort jemand aus?
Muss ich das ÜG und vielleicht auch die anderen Teile des TG angeben?
ich befinde mich nicht mehr in den ersten drei Monaten.
Danke schonmals!
ich habe jetzt die ganze Zeit versucht, eine sinnvolle Antwort zu bekommen aber ich komme leider nicht mehr weiter.
Folgendes Problem:
Ich bin Beamter mit doppelter Haushaltsführung. Ich erhalte dafür Trennungsübernachtungsgeld im Höchstsatz und Trennungstagegeld und Reisebehilfe nach Antrag rückwirkend für jeden Monat.
Laut den Bescheinigungen, ist das Tagegeld und die RBH bereits versteuert.
Aber wie beläuft sich das mit dem Übernachtungsgeld?
Ich frage, da ich die Steuererklärung machen möchte und laut verschiedenen Quellen meine Miete für die Zweitwohnung (1000€) in voller Höhe absetzen kann. Dann komme ich aber auf eine Rückerstattung von knapp 4400€ und das ist ja nur noch utopisch. Also schätze ich, dass dort irgendwo noch das Übernachtungsgeld mit rein muss.
Kennt sich dort jemand aus?
Muss ich das ÜG und vielleicht auch die anderen Teile des TG angeben?
ich befinde mich nicht mehr in den ersten drei Monaten.
Danke schonmals!
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