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Frage zum Trennungsgeld im öD

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    #16
    Ich habe jetzt bei WISO alle steuerfreien Beträge seitens des Arbeitgebers im Rahmen der doppelten Haushaltsführung eingeben können.
    Dazu habe ich das erhaltene TÜG von 830€ und den steuerfreien Anteil der RBH addiert. Dann sind alle steuerfreien Beträge abgegolten.
    Und ja: Wenn ich rein die RBH betrachte, zahle ich sogar drauf.
    Durch den Rest der Kosten bin ich aber immer noch im Haben.

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      #17
      Guten Tag,

      bei mir ist es so, dass ich von 800 Euro Miete 800 Euro bezahlt bekomme und auch nur 2 mal im Monat bezahlt nach Hause fahre. Ist es möglich die doppelte Haushalsführung nicht anzugeben und auch das Trennungsgeld nicht? Also ich gebe nichts an gegen das ich dann das Trennungsgeld rechnen müsste? Dann würde ich mir nämlich viel Arbeit sparen...

      Liebe Grüße Jonas

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