Ich erhalte Einmalzahlugen aus einer betrieblichen Altersvorsorge über die nächsten 5 Jahre. Von meiner Firma wurde mir die erste Zahlung nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer in 2023 überweisen. Ich habe diese Zahlungen im R-AV Formular eingetragen. Wo kann ich die oben genannten Abzüge ins Formular eintragen ?
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Gesetzliche Abzüge auf Einmalzahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge
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Meiner Meinung nach gehört das in die Anlage N. Ich würde den Bescheinigungsabruf nutzen.Ich habe diese Zahlungen im R-AV Formular eingetragen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Es sollte bis Ende Februar ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vorliegen, Bruttolohn und Steuern gehören in die Anlage N,Nur zum Verständnis, die Zahlungen selbst und die abgeführte Lohnsteuer / Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gehören in Anlage N ?
ebenso die Angaben zu Versorgungsbezügen, eventuelle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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