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Gesetzliche Abzüge auf Einmalzahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge

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    Gesetzliche Abzüge auf Einmalzahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge

    Ich erhalte Einmalzahlugen aus einer betrieblichen Altersvorsorge über die nächsten 5 Jahre. Von meiner Firma wurde mir die erste Zahlung nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer in 2023 überweisen. Ich habe diese Zahlungen im R-AV Formular eingetragen. Wo kann ich die oben genannten Abzüge ins Formular eintragen ?

    #2
    Ich habe diese Zahlungen im R-AV Formular eingetragen.
    Meiner Meinung nach gehört das in die Anlage N. Ich würde den Bescheinigungsabruf nutzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die Info. Nur zum Verständnis, die Zahlungen selbst und die abgeführte Lohnsteuer / Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gehören in Anlage N ?
      Zuletzt geändert von ; 11.02.2024, 18:38.

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        #4
        Nur zum Verständnis, die Zahlungen selbst und die abgeführte Lohnsteuer / Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gehören in Anlage N ?
        Es sollte bis Ende Februar ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vorliegen, Bruttolohn und Steuern gehören in die Anlage N,

        ebenso die Angaben zu Versorgungsbezügen, eventuelle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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