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Kleinunternehmerregelung Bestätigung?

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    Kleinunternehmerregelung Bestätigung?

    Hi!

    Bin ganz neu im Thema Gewerbe und habe vor kurzem Bescheid vom zuständigen Finazamt bekommen. Daraus kann ich allerdings nicht heraus lesen, dass ich als Kleinunternehmer eingestuft bin? Gibt es dafür überhaupt irgendeine Art Bestätigung? Bzw. steige da generell noch sehr wenig durch. Bei Elster habe ich die Beantragung der Kleinunternehmerregelung angekreuzt. Wäre supi, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

    Auszüge aus dem Schreiben:

    "das Finanzamt hat Ihnen die Steuernummer XYZ zugeteilt. Sie gilt für: Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG."
    weiter unten steht "der für ihr Unternehmen geltende Voranmeldungszeitraum ist der Kalendermonat (vgl. §18 Abs. 2 Satz 6 UStG."
    "Die Verpflichtung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu übermitteln, besteht für Sie jedoch nur dann, wenn sie mindestens eine der folgenden Umsatzarten ausgeführt haben (vgl. §18 Abs. 4a Sätze 1 und 2 UStG):
    - innergemeinschaftliche Erwerbe
    - erhaltende Lieferungen und sonstige Leistungen im Sinne des §13b Abs. 1 und 2. i. v. m. Abs. 5 UStG
    - erhaltene Lieferungen als letzter Abnehmer im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftes
    - Fahrzeuglieferungen im Sinne des "2a UStG

    #2
    Dass du als Kleinunternehmer eingestuft bist, ergibt sich aus den von dir zitierten Passagen des FA-Schreibens, wonach du nur bei bestimmten Umsätzen

    zu einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet bist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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