Hi!
Bin ganz neu im Thema Gewerbe und habe vor kurzem Bescheid vom zuständigen Finazamt bekommen. Daraus kann ich allerdings nicht heraus lesen, dass ich als Kleinunternehmer eingestuft bin? Gibt es dafür überhaupt irgendeine Art Bestätigung? Bzw. steige da generell noch sehr wenig durch. Bei Elster habe ich die Beantragung der Kleinunternehmerregelung angekreuzt. Wäre supi, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Auszüge aus dem Schreiben:
"das Finanzamt hat Ihnen die Steuernummer XYZ zugeteilt. Sie gilt für: Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG."
weiter unten steht "der für ihr Unternehmen geltende Voranmeldungszeitraum ist der Kalendermonat (vgl. §18 Abs. 2 Satz 6 UStG."
"Die Verpflichtung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu übermitteln, besteht für Sie jedoch nur dann, wenn sie mindestens eine der folgenden Umsatzarten ausgeführt haben (vgl. §18 Abs. 4a Sätze 1 und 2 UStG):
- innergemeinschaftliche Erwerbe
- erhaltende Lieferungen und sonstige Leistungen im Sinne des §13b Abs. 1 und 2. i. v. m. Abs. 5 UStG
- erhaltene Lieferungen als letzter Abnehmer im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftes
- Fahrzeuglieferungen im Sinne des "2a UStG
Bin ganz neu im Thema Gewerbe und habe vor kurzem Bescheid vom zuständigen Finazamt bekommen. Daraus kann ich allerdings nicht heraus lesen, dass ich als Kleinunternehmer eingestuft bin? Gibt es dafür überhaupt irgendeine Art Bestätigung? Bzw. steige da generell noch sehr wenig durch. Bei Elster habe ich die Beantragung der Kleinunternehmerregelung angekreuzt. Wäre supi, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Auszüge aus dem Schreiben:
"das Finanzamt hat Ihnen die Steuernummer XYZ zugeteilt. Sie gilt für: Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG."
weiter unten steht "der für ihr Unternehmen geltende Voranmeldungszeitraum ist der Kalendermonat (vgl. §18 Abs. 2 Satz 6 UStG."
"Die Verpflichtung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu übermitteln, besteht für Sie jedoch nur dann, wenn sie mindestens eine der folgenden Umsatzarten ausgeführt haben (vgl. §18 Abs. 4a Sätze 1 und 2 UStG):
- innergemeinschaftliche Erwerbe
- erhaltende Lieferungen und sonstige Leistungen im Sinne des §13b Abs. 1 und 2. i. v. m. Abs. 5 UStG
- erhaltene Lieferungen als letzter Abnehmer im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftes
- Fahrzeuglieferungen im Sinne des "2a UStG
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