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Bleibt UK Tax Free Lump Sum auch in DE steuerfrei?

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    Bleibt UK Tax Free Lump Sum auch in DE steuerfrei?

    Guten Tag, ich bin 58 Jahre alt und habe von 1995 bis 2005 in UK gearbeitet. Dort habe ich in betriebliche/steuerlich geförderte Altersvorsorge (AVCs) eingezahlt. Diese kann ich bereits seit 55. Lj abrufen und möchte dies jetzt in 2024 mit 58 Jahren auch tun. Bis zur Summe X darf ich mir nun eine tax free lump sum (Einmalzahlung) auszahlen lassen, der Rest muss verrentet werden. Alternativ könnte ich mir alles verrenten lassen, dann wäre die Rente höher. Dass die Rentenzahlungen versteuert werden müssen - wo auch immer - ist mir klar.

    Aber was passiert mit der UK-steuerfreien Einmalauszahlung in Deutschland?
    1. Bleibt auch in DE steuerfrei (man darf ja träumen).
    2. Unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt.
    3. Die Wertsteigerung wird versteuert (aua).
    4. Wird komplett versteuert (autsch und ungerecht).

    Kennt sich hier jemand aus? Mein Steuerberater ist unsicher....hmmm. Das Lesen der DBA hat mir nur bedingt weitergeholfen.
    Ich muss aber aus dringenden Gründen recht schnell eine Entscheidung treffen, ob ich die lump sum nehme, oder alles verrenten lasse.
    Wer kann mir helfen?

    #2
    Das ist aber tatsächlich kein Elster-Problem, sondern Steuerberatung. Das muss Dein Steuerberater klären und notfalls das DBA mit Kommentaren wälzen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Danke für Deine Nachricht. Mein Steuerberater kann es aber nicht. Und ich versuche seit zwei Wochen, einen neuen Steuerberater zu finden, aber die meisten nehmen keine neue Mandanten mehr an.

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        #4
        Mein Steuerberater kann es aber nicht.
        Das ist aber inakzeptabel. Dass hier zufällig ein Anwender mitliest, der das weiß, ist ziemlich unwahrscheinlich.

        Dein Steuerberater muss doch zumindest klären können, ob die Zahlungen in UK zu versteuern sind und in Deutschland dem Progressionsvorbehalt

        unterliegen. Wenn das der Fall ist, dann unterliegt m. E. auch die Einmalzahlung dem Progressionsvorbehalt. Steuerfrei wäre dann unwahrscheinlich.

        In Deutschland kann man sich bei der Riesterrente bis zu 30% des Kapitals bei Rentenbeginn auszahlen lassen. Das muss ganz normal versteuert

        werden, dafür gibt es auch keine Tarifermäßigung nach § 34 EStG.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Da wird Dir Niemand hier helfen können, wollen und dürfen. Wie diese Zahlung genau einzuordnen ist steuerlich nach dem deutschen Einkommensteuerrecht und dann nach dem DBA und wie GB das behandelt und wie ggf. die DBA-Rückfallklausel greift, das ist kompliziert genug und wie gesagt kein Elster-Thema.

          Noch eine Möglichkeit wäre das Stellen eines Antrags auf verbindliche Auskunft, sinnvollerweise durch Deinen Steuerberater, da Du beispielsweise durch die Steuer-Auskunftsverordnung nicht durchsteigen wirst. Diese verbindliche Auskunft kann kostenpflichtig sein und es ist die Frage, ob Dir dann die Antwort schnell genug vorliegt ("recht schnell").
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Vielen Dank für Eure Antworten. Die Verbindliche Auskunft kostet 1%, was eine nicht unerhebliche Summe wäre. Ich hatte die Hoffnung, dass vielleicht ein Leidensgenosse schon durch den Vorgang durch ist und sich auskennt.

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              #7
              Gibt es keine Facebookgruppen von Leuten, die zeitweise in GB gearbeitet haben?

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                #8
                Wie kommst Du auf 1 Prozent ? In § 89 Abs. 5 und 6 AO steht etwas Anderes. Die GKG-Tabelle findest Du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/g.../anlage_2.html
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  Die steuerliche Behandlung einer britischen steuerfreien Kapitalrente in Deutschland hängt von den individuellen Umständen und den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den beiden Ländern ab. Generell soll der Pauschalbetrag in Deutschland steuerfrei bleiben, für eine individuelle Beratung ist jedoch die Rücksprache mit einem auf grenzüberschreitende Besteuerung spezialisierten Steuerberater unerlässlich. fnf
                  Zuletzt geändert von jesse99; 20.03.2024, 05:48.

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                    #10
                    Ich stehe aktuell vor der gleichen Herausforderung herauszufinden, wir die steuerliche Behandlung von Zahlungen aus britischen DCS in Deutschland ist.

                    Leider kennst sich auch bei mir weder mein Steuerberater noch Wohnsitzfinanzamt aus und der Verweis auf das BMF oder "große internationale spezialisierte Kanzleien" ist leider auch nicht hilfreich.

                    Haben Sie eine Lösung für die Frage finden können oder können Sie aus Ihrer Suche vielleicht einen kompetenten Ansprechpartner empfehlen?

                    Eventuell greift die nachfolgende Förderstaatsklausel?

                    " 7.4.2 Rechtslage nach dem DBA n. F. (ab VZ 2011, falls nicht zur o. g. Anwendung der Altfassung optiert wird)


                    Die Regelungen über Altersbezüge (Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen) wurden im neuen DBA grundlegend neu gefasst. Art. 17 DBA n. F. weist das Besteuerungsrecht für diese Zahlungen grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zu.

                    Ausnahmen:
                    1. Für Pensionen aus öffentlichen Kassen gilt das Kassenstaatsprinzip.
                    2. Auch bei Bezügen aus der gesetzlichen Sozialversicherung hat der Kassenstaat das alleinige Besteuerungsrecht.
                    3. Förderstaatsklausel: Hat ein Staat die Beiträge zum Aufbau von Ruhegehältern, ähnlichen Vergütungen oder Renten länger als 15 Jahre gefördert, hat er ebenso das alleinige Besteuerungsrecht nach dem Kassenstaatsprinzip. Beiträge sind dann gefördert, wenn sie aus unversteuertem Einkommen aus unselbständiger Arbeit gezahlt wurden, steuerlich abziehbar waren oder einer sonstigen Steuervergünstigung unterlagen.
                    4. Außerdem gilt das Kassenstaatsprinzip auch für Entschädigungszahlungen wie z. B. Kriegsrenten, Wiedergutmachungsleistungen und ähnliche Zahlungen.

                    Rückausnahme: Das Besteuerungsrecht fällt an den Ansässigkeitsstaat zurück, falls der Kassenstaat sein Besteuerungsrecht tatsächlich nicht wahrnimmt, er die Steuervergünstigung zurückfordert oder die zeitliche Bedingung von 15 Jahren von beiden Staaten erfüllt ist."
                    https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI2933736.html

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                      #11
                      Letztlich wird euch nur übrig bleiben, die Steuererklärung nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen, die Zahlungen anzugeben wie ihr euch das denkt und dem FA den Sachverhalt zu erläutern. Im Steuerbescheid muss das FA dann entscheiden.

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                        #12
                        Ich habe die Auskunft erhalten, dass mein FA mir auch eine unverbindliche Auskunft kostenlos geben würde, aber es ist sicher besser, wenn man die eigene Meinung mit Quellen/Entscheidungen unterfüttern kann.
                        Danach ist wahrscheinlich bei entsprechender Steuerhöhe eine verbindliche Auskunft sinnvoll...

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