Hallo Zusammen,
ich habe am 23. Januar 2024 die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2023 wegen noch nicht vollzogenem Steuerberaterwechsel selbst über ELSTER abgegeben, obwohl ich da - mit oder ohne Steuerberater - offensichtlich noch Zeit zu gehabt hätte.
Kann ich diese Umsatzsteuer-Jahreserklärung via ELSTER oder auf anderem Weg widerrufen, um diese dann zum Beispiel gemeinsam mit der ESt- und GewSt-Erklärung 2023 innerhalb der vorgesehenen Frist erneut abzugeben?
Danke schon mal für eure Antworten, auf die ich mich sehr freue.
Viele Grüße
WilBü
PS.: Noch kurz zur Erklärung - Anfang 2023 hatte mir das Finanzamt in einem Schreiben mitgeteilt, dass ich in 2023 keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen, sondern nur noch eine jährliche Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben habe. Grund: Die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 2022 hatte nicht mehr als 1.000,00 € betragen. Wann ich aber diese Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben habe, stand leider nicht in dem Schreiben. Um da irgendwelchen Ärger zu vermeiden, habe ich diese so schnell als möglich - also am 23.01.2024 - eingereicht.
ich habe am 23. Januar 2024 die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2023 wegen noch nicht vollzogenem Steuerberaterwechsel selbst über ELSTER abgegeben, obwohl ich da - mit oder ohne Steuerberater - offensichtlich noch Zeit zu gehabt hätte.
Kann ich diese Umsatzsteuer-Jahreserklärung via ELSTER oder auf anderem Weg widerrufen, um diese dann zum Beispiel gemeinsam mit der ESt- und GewSt-Erklärung 2023 innerhalb der vorgesehenen Frist erneut abzugeben?
Danke schon mal für eure Antworten, auf die ich mich sehr freue.
Viele Grüße
WilBü
PS.: Noch kurz zur Erklärung - Anfang 2023 hatte mir das Finanzamt in einem Schreiben mitgeteilt, dass ich in 2023 keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen, sondern nur noch eine jährliche Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben habe. Grund: Die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 2022 hatte nicht mehr als 1.000,00 € betragen. Wann ich aber diese Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben habe, stand leider nicht in dem Schreiben. Um da irgendwelchen Ärger zu vermeiden, habe ich diese so schnell als möglich - also am 23.01.2024 - eingereicht.
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