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    Steuerklassen

    Hallo zusammen,
    ich habe mal eine allgemeine Frage ohne besonderen Hintergrund, einfach weil es mich interessieren würde. Es geht um die Steuerklassen. Im Moment wird ja in der Politik disskutiert die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen.
    Welche Rolle spielen denn die Steuerklassen überhaupt ?
    Das spielt doch nur eine Rolle für die monatlichen Steuerabzüge. Wenn doch aber die Einkommensteuererklärung gemacht wird und Splitting zur Anwendung kommt, spielt doch die Steuerklasse keine Rolle mehr, es wird ja alles in einen Topf geworfen und daraus die EST ermittelt. Demzufolge ist doch die Steuerklasse wurscht, wenn man die monatsweise Betrachtung mal außen vorlässt.

    Bin ich da auf dem Holzweg ?

    Danke.
    ----------

    Gruß Klaus

    #2
    Du bist auf dem Goldweg.

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      #3
      Es wird von einigen befürchtet, dass wer 3/5 abschaffen will, das dann im nächsten Schritt mit dem Ehegattensplitting tun will. Aber andererseits gibt es keine Tendenz, 4 mit Faktor abzuschaffen.

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        #4
        Demzufolge ist doch die Steuerklasse wurscht, wenn man die monatsweise Betrachtung mal außen vorlässt.
        Das ist richtig. Die Steuerklassenwahl von Ehegatten / Lebenspartnern hat nur Auswirkungen auf den Lohnsteuereinbehalt

        und damit auf den monatlichen Nettolohn. Die geplante Abschaffung der Kombination 3/5 ist nach meiner persönlichen Meinung

        wieder so ein "Bevormundungsgesetz", wie es z. B. auch das Heizungsgesetz in der ursprünglich geplanten Fassung war.

        M. E. können die meisten Steuerpflichtigen sehr wohl selbst abschätzen, welche Kombination für sie interessant ist, Rechner

        für die Wahl der Lohnsteuerklassen gibt es im Übrigen zuhauf.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Bevormundungsgesetz
          Das ist doch Unsinn! Man muss nicht über viele Jahrzehnte Regelungen beibehalten, die man irgendwann mal angeschafft hat. Und es gibt ja eine gut funktionierende Alternative dafür.

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            #6
            Und es gibt ja eine gut funktionierende Alternative dafür.
            Steuerklasse 4 mit Faktor verursacht gegenwärtig einen deutlich höheren Bürokratieaufwand. Das muss man ja alle 2 Jahre erneut beantragen.

            Und was soll das für ein Rentnerehepaar wie meine Frau und mich denn außer zusätzlichem Aufwand bringen ? Wenn es außer den gesetzlichen

            Renten nur eine Betriebsrente gibt, dann ist 3/5 die objektiv vernünftigste Wahl.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Wie würde dann der Faktor in Steuerklasse 4 berechnet, wenn nur ein Ehegatte Einkünfte hat?

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                #8
                Wie würde dann der Faktor in Steuerklasse 4 berechnet, wenn nur ein Ehegatte Einkünfte hat?
                Selbst ausprobieren: https://www.steuertipps.de/service/r...-steuerklasse/

                Bei dem Ehegatten, der keinen Arbeitslohn bezieht, muss ein Arbeitslohn von 1,00 € eingegeben werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich mache mir jedenfalls keinen Kopf ueber ungelegte Eier. Die Ampel hat zwar diese Absicht auf Wunsch der FDP in ihren Koalitonsvertrag aufgenommen, aber bis dato ist es noch nicht zu einem konkreten Umsetzungszenario gekommen. Und ob das ueberhaupt noch in der verbleibende Zeit, in der die FDP mit in der Regierung bzw. im Bundestag ist, steht in den Sternen. ;-)
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                    Und was soll das für ein Rentnerehepaar wie meine Frau und mich denn außer zusätzlichem Aufwand bringen ? Wenn es außer den gesetzlichen
                    Aufwand ist relativ. Es gibt auch Menschen, die nachts um drei spontan die Excel-Tabelle parat haben, in der für fünf Schwiegersöhne und elf Schwippschwager auf vier Nachkommastellen der persönliche Steuersatz der letzten 10 Jahre dokumentiert ist.

                    Kommentar


                      #11
                      Es gibt auch Menschen, die nachts um drei spontan die Excel-Tabelle parat haben, ...
                      Zu denen gehöre ich aber nicht, jedenfalls nicht nachts um drei. Der Aufwand zur Anpassung der IT der Steuerverwaltung ist umfangreich,

                      das hat jedenfalls das Finanzministerium verlauten lassen. Die Steuerklasse 4 mit Faktor wird jetzt seit 2010 angeboten und wer die haben will,

                      kann sie doch jederzeit beantragen. Dafür sind die IT-Systeme bereits jetzt gerüstet. Fakt ist doch, dass man ohne Not die Wahlmöglichkeiten

                      bei den Lohnsteuerklassen einschränken will, auf die Höhe der Einkommensteuer hat das bekanntlich überhaupt keinen Einfluss.

                      Wo ist also das sachliche Motiv ? Der Bürokratieaufwand wird doch nicht reduziert.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Hallo Gpswanderer!

                        1. Steuerklassenwahl III / V führt dann zur korrekten Jahressteuer, wenn das Verhältnis der Bruttoentgelte 60:40 ist - ansonsten kann es je nach Verhältnis und Gesamthöhe beider Entgelte zu Steuererstattungen als auch zu Steuernachzahlungen kommen - wegen letzterem Grund führt die Wahl von III / V zur Einkommensteuer-Veranlagungs-Pflicht.

                        2. "Falsche" monatliche Lohnsteuerabzüge werden über die Einkommensteuererklärung immer (!) richtiggestellt.

                        3. Einen sehr großen Unterschied macht die Steuerklassenwahl aber bei den Lohnersatzleistungen wie z.B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, weil diese vom "Netto-Entgelt" abhängig sind, das bedeutet: Der Mitarbeiter mit 3.000€ Brutto und Steuerklasse III erhält deutlich mehr Kurzarbeitergeld als sein Kollege mit ebenfalls 3.000€ Brutto und Steuerklasse V.

                        4. Auch beim Elterngeld hat die Steuerklasse eine nicht unerhebliche Bedeutung - siehe z.B. hier: https://www.elterngeld.net/steuerklasse.html

                        5. Keine Ahnung, wie lange es IV / IV mit Faktorverfahren gibt - ich habe das noch nie angewendet - wenn mir ein Ehepaar sagt, sie hätten das gerne, dann antworte ich:

                        5.1. Gerne könnt Ihr das selbst gemeinsam mit dem Finanzamt austüfteln.
                        5.2. Oder Ihr redet als vernünftige Eheleute miteinander, und der Besserverdiener mit Steuerklasse III (immer noch meist der Ehemann) schiebt von seinem Netto was an seine Ehefrau rüber ohne großes Trara - Ihr habt doch geheiratet, um das Leben gemeinsam Bestens zu meistern, ohne große Egoismen, oder?

                        Nach dieser Erklärung wollte kein Einziger mehr was von " IV / IV mit Faktorverfahren" wissen!

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                          #13

                          Hallo @uwe64
                          Aber, wenn ich das richtig verstehe, werden (versehendlich) falsche Steuerklassen über eine Steuererklärung immer richtig gestellt. Das heißt, man hat dem Staat nur vorübergehend zu wenig bzw. zu viel Steuer bezahlt. Ich will das nur für mich interessehalber wissen.
                          Wir sind ein Rentnerehpaar, da kann man doch ohnehin keine Steuerklassen wählen. Und in den Steuerbescheiden gibt es auch keine Hinweise auf ein Steuererklärung, zumindest bei mir/uns.
                          ----------

                          Gruß Klaus

                          Kommentar


                            #14
                            Wir sind ein Rentnerehpaar, da kann man doch ohnehin keine Steuerklassen wählen.
                            Auch für Rentner gibt es ELStAM, in denen die Steuerklassen eingetragen sind. Als Inhaber eines Kontos bei Mein ELSTER kann man

                            die eigenen ELStAM auch abrufen. Praktische Bedeutung haben die aber nur, wenn jemand neben seiner gesetzlichen Rente noch

                            eine Betriebsrente bezieht, wie das bei mir der Fall ist. Für die Einkommensteuer spielt das auch bei uns keine Rolle, für das laufende

                            monatliche Netto allerdings schon, wobei das bei uns durch die Einkommensteuervorauszahlungen natürlich relativiert wird. Mir ist es

                            aber durchaus recht, jährlich eine Abschlusszahlung leisten zu müssen, deren Höhe ich in der Regel schon ein Jahr im Voraus kenne.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hallo,
                              ja, ich habe eine solche Betriebsrente und ich habe mir jetzt mal aus reiner Neugierde mal die ELStAMzur Ansicht beantragt. Dauert ein paar Tage man mir mitgeteilt.
                              Aber, ich habe mal in der Bescheinigung nachgesehen, da steht tatsächlich die 3 drin. Da meine Steuererklärung relativ überschaubar ist , nutze ich immer das Einfüllen der Bescheinigungen. Da ist mir das noch nie aufgefallen. Meine Frau ist seit 1976 nicht mehr erwerbstätig. Hat Sie auch eine ELStAM ? Wenn ja, kann ich diese auch abrufen ?

                              Ich schramme jedes Jahr knapp an der Einkommensteuer vorbei und erhalte auch immer die Steuer auf meine Kapitalerträge (die über 2000.-€ liegen) zurück.
                              In meinem Steuerbescheid schreibt man mir auch immer, ich würde nicht der Erklärungspflicht unterliegen. Aber dann würde ich ja die Steuer verschenken und das muss ja auch nicht sein.

                              Durch diese überschaubaren Umstände habe ich noch nie Details benötigt. Daher auch mein Unwissen über die Steuerklassen.

                              Vielen Dank für die vielfältigen Wortmeldungen. Hat mein Wissen bereichert.

                              ----------

                              Gruß Klaus

                              Kommentar

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