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Bei Datenübernahme aus 2022 fehlt Anlage V komplett

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    Bei Datenübernahme aus 2022 fehlt Anlage V komplett

    Guten Abend allen,

    ich hatte den Hinweis gelesen, dass es Probleme bei der Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung- hinsichtlich Vollständigkeit der möglichen Datenübernahme gibt, jedoch erhalte ich bei Datenübernahme aus 2022 für meinen Entwurf Einkommensteuererklärung 2023 gar kein Formular der Anlage V für eine Eingabe?

    Hat jemand Hinweis, warum das so ist.?

    Dankeschön

    #2
    Hat jemand Hinweis, warum das so ist.?
    Nein, bekannt ist nur, dass nur die erste Anlage V übernommen wird. https://forum.elster.de/anwenderforu...d-erste-fehler
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das ist bei mir auch so. Auch ich erhalte bei Datenübernahme aus 2022 gar kein Formular Anlage V.

      Viele Grüße
      Ingo

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        #4
        Auch ich erhalte bei Datenübernahme aus 2022 gar kein Formular Anlage V.
        Keine Ahnung, warum das so ist ! Vielleicht hat der Versuch, die unvollständige Übernahme im Bereich der Anlagen V zu korrigieren,

        dazu geführt, dass jetzt überhaupt nichts mehr übernommen wird, auch nicht die 1. Anlage V ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hat sich bei mir erledigt, da Einträge zu Grundstücksgemeinschaften ab 2023 jetzt in Anlage V-Sonstige zu machen sind. Deshalb gab es bei mir wohl keine Anlage V mehr..

          Viele Grüße
          Ingo

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            #6
            Deshalb gab es bei mir wohl keine Anlage V mehr..
            So ist das ! Bei uns wurde die Anlage V-Sonstige zwar eingefügt, aber nur, weil ich geringe Pachteinnahmen aus unbebauten Grundstücken habe.

            Die Daten zu einer Grundstücksgemeinschaft, an der meine Frau beteiligt ist, fehlten komplett. Wenn es nur solche Einkünfte gab, ist es m. E.

            logisch, dass auch die Anlage V-Sonstige fehlt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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