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Wenn sich eure jährlichen Einkünfte in der Höhe nicht wesentlich unterscheiden, ist der Splittingvorteil gering, bei gleich hohen Einkünften wäre er 0.
Die Steuerklasse 6 führt außerdem häufig zu Nachzahlungen, weshalb ja auch Erklärungspflicht besteht.
Hallo!
Wir haben im Dezember geheiratet. Mein Mann hat nun Steuerklasse 4 und ich 4 und 6. Wir hatten mit einer Steuerrückzahlung gerechnet, dies ist aber nicht der Fall. Das Programm errechnet eine Steuernachzahlung von knapp 1.000€. Auch habe ich eine Einzelveranlagung ausgetestet, da kam auch leider eine Nachzahlung raus.
Hat jemand eine plausible Antwort darauf?
Lieben Dank.
Zuletzt geändert von Picard777; 29.02.2024, 08:59.
Grund: Betreff angepasst
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