Meine Firma hat meine Pension nicht vertragsgerecht jährlich angepaßt, deshalb habe ich geklagt. Habe die Klage gewonnen und die fehlenden Beiträge nachgezahlt bekommen. Nun muß ich laut Elster für 2020 Steuern über 2000.- zahlen. Wären die Zahlungen in den entsprechenden Jahren erfolgt, wäre ich nicht steuerpflichtig, da ich genug absetzen kann. Für diese Einmalzahlung für mehrere Jahre habe ich nicht genug steuerlich absetzbare Beträge und ich soll laut Berechnung 2000.- Steuern nachzahlen.
Für die Folgejahre 21, 22 und 2023 ist wieder keine Steuer fällig. Genauso wenig für die Vorjahre 2018 und 2019 . Die fälligen Krankenkassenbeiträge wurden mir für die Nachzahlung erst rückwirkend in 2021 belastet, kann ich also auch nicht von der eingeklagten Nachzahlung absetzen, da ich dafür eine Belastung für die Jahre 2015-2019 in monatlicher Form erhalten habe. Durch diese Nachzahlung ist mir ein finanzieller Schaden entstanden. Letztlich habe ich 5 Jahre geklagt. Finanzamt bekommt 2000.- und Krankenkasse hat 800.- bekommen. Letztlich fast umsonst für viel Geld und Zeit geklagt. Das ist doch nicht gerecht? Meine Fragen:
Wie trägt man die Fünftel Regelung ein? Die Fa hat auf den Steuerbescheid die Summe für mehrere Jahre angegeben. Ist damit automatisch die 5. Regelung aktiviert?
Die Krankenkassenbeiträge, kann ich die irgendwie doch von der Nachzahlung in Abzug bringen?
Wollte meine Steuer-Sachbearbeiterin befragen, aber tägliche Anrufversuche seit Wochen werden nicht angenommen, oder nach mehreren Klingeln kommt Besetzzeichen.
Vermutlich bleibt mir nichts anderes über, als meine Firma auf Schadensersatz zu verklagen, denn hätten die Vertragsgemäß die Erhöhungsanpassungen pünktlich bezahlt, wäre keine Steuer fällig. Fühle mich irgendwie total verarscht.......
Danke für Hilfe/Tipps
Michael
Für die Folgejahre 21, 22 und 2023 ist wieder keine Steuer fällig. Genauso wenig für die Vorjahre 2018 und 2019 . Die fälligen Krankenkassenbeiträge wurden mir für die Nachzahlung erst rückwirkend in 2021 belastet, kann ich also auch nicht von der eingeklagten Nachzahlung absetzen, da ich dafür eine Belastung für die Jahre 2015-2019 in monatlicher Form erhalten habe. Durch diese Nachzahlung ist mir ein finanzieller Schaden entstanden. Letztlich habe ich 5 Jahre geklagt. Finanzamt bekommt 2000.- und Krankenkasse hat 800.- bekommen. Letztlich fast umsonst für viel Geld und Zeit geklagt. Das ist doch nicht gerecht? Meine Fragen:
Wie trägt man die Fünftel Regelung ein? Die Fa hat auf den Steuerbescheid die Summe für mehrere Jahre angegeben. Ist damit automatisch die 5. Regelung aktiviert?
Die Krankenkassenbeiträge, kann ich die irgendwie doch von der Nachzahlung in Abzug bringen?
Wollte meine Steuer-Sachbearbeiterin befragen, aber tägliche Anrufversuche seit Wochen werden nicht angenommen, oder nach mehreren Klingeln kommt Besetzzeichen.
Vermutlich bleibt mir nichts anderes über, als meine Firma auf Schadensersatz zu verklagen, denn hätten die Vertragsgemäß die Erhöhungsanpassungen pünktlich bezahlt, wäre keine Steuer fällig. Fühle mich irgendwie total verarscht.......
Danke für Hilfe/Tipps
Michael
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