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Pensions-Nachzahlung für mehrere Jahre

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    Pensions-Nachzahlung für mehrere Jahre

    Meine Firma hat meine Pension nicht vertragsgerecht jährlich angepaßt, deshalb habe ich geklagt. Habe die Klage gewonnen und die fehlenden Beiträge nachgezahlt bekommen. Nun muß ich laut Elster für 2020 Steuern über 2000.- zahlen. Wären die Zahlungen in den entsprechenden Jahren erfolgt, wäre ich nicht steuerpflichtig, da ich genug absetzen kann. Für diese Einmalzahlung für mehrere Jahre habe ich nicht genug steuerlich absetzbare Beträge und ich soll laut Berechnung 2000.- Steuern nachzahlen.
    Für die Folgejahre 21, 22 und 2023 ist wieder keine Steuer fällig. Genauso wenig für die Vorjahre 2018 und 2019 . Die fälligen Krankenkassenbeiträge wurden mir für die Nachzahlung erst rückwirkend in 2021 belastet, kann ich also auch nicht von der eingeklagten Nachzahlung absetzen, da ich dafür eine Belastung für die Jahre 2015-2019 in monatlicher Form erhalten habe. Durch diese Nachzahlung ist mir ein finanzieller Schaden entstanden. Letztlich habe ich 5 Jahre geklagt. Finanzamt bekommt 2000.- und Krankenkasse hat 800.- bekommen. Letztlich fast umsonst für viel Geld und Zeit geklagt. Das ist doch nicht gerecht? Meine Fragen:
    Wie trägt man die Fünftel Regelung ein? Die Fa hat auf den Steuerbescheid die Summe für mehrere Jahre angegeben. Ist damit automatisch die 5. Regelung aktiviert?
    Die Krankenkassenbeiträge, kann ich die irgendwie doch von der Nachzahlung in Abzug bringen?

    Wollte meine Steuer-Sachbearbeiterin befragen, aber tägliche Anrufversuche seit Wochen werden nicht angenommen, oder nach mehreren Klingeln kommt Besetzzeichen.

    Vermutlich bleibt mir nichts anderes über, als meine Firma auf Schadensersatz zu verklagen, denn hätten die Vertragsgemäß die Erhöhungsanpassungen pünktlich bezahlt, wäre keine Steuer fällig. Fühle mich irgendwie total verarscht.......

    Danke für Hilfe/Tipps
    Michael

    #2
    Zitat von Hammer12 Beitrag anzeigen
    Wären die Zahlungen in den entsprechenden Jahren erfolgt, wäre ich nicht steuerpflichtig, da ich genug absetzen kann. Für diese Einmalzahlung für mehrere Jahre habe ich nicht genug steuerlich absetzbare Beträge und ich soll laut Berechnung 2000.- Steuern nachzahlen.
    Aufgrund der Fünftelregelung wird nur ein Fünftel der Nachzahlung für die Berechnung der Steuern angesetzt. Wenn dieses Fünftel eine Steuer ergibt, wird diese mit 5 multipliziert.
    Zitat von Hammer12 Beitrag anzeigen
    Für die Folgejahre 21, 22 und 2023 ist wieder keine Steuer fällig. Genauso wenig für die Vorjahre 2018 und 2019 .
    Entweder stimmen Deine Angaben nicht oder Du hast Deine absetzbaren Beträge verdammt schlecht gesteuert. Es ist doch sehr unwahrscheinlich, dass Du in den benachbarten Jahren keine Steuern zahlen musst, aber im Jahr 2020 nur für ein Fünftel der Nachzahlung 400 € anfallen. Wenn Du in der Regel wenig oder keine Steuern zahlst, dann hast Du auch einen niedrigen Grenzsteuersatz. Wenn ich z. B. 25 % unterstelle, dann wären bei einer Nachzahlung über 8.000 € nur ein Fünftel = 1.600 € zur Besteuerung herangezogen worden. Davon 25 % ergeben 400 € x 5 Jahre ergeben eine Steuernachzahlung über 2.000 €.

    Meine Fragen:
    Wie trägt man die Fünftel Regelung ein? Die Fa hat auf den Steuerbescheid die Summe für mehrere Jahre angegeben. Ist damit automatisch die 5. Regelung aktiviert?
    Die Art der Zahlung wird dem FA von der Pensionskasse mitgeteilt. Du kannst es aber in Deinem Steuerbescheid nachvollziehen.
    Die Krankenkassenbeiträge, kann ich die irgendwie doch von der Nachzahlung in Abzug bringen?
    Unwahrscheinlich, da hier das Abfußprinzip gilt.

    Vermutlich bleibt mir nichts anderes über, als meine Firma auf Schadensersatz zu verklagen, denn hätten die Vertragsgemäß die Erhöhungsanpassungen pünktlich bezahlt, wäre keine Steuer fällig.
    Das wäre eine Option.
    Zuletzt geändert von Trekker; 28.02.2024, 23:50.

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      #3
      Vielen Dank für die ausführliche Antwort !
      Habe mich etwas falsch ausgedrückt. Vor 2020 mußte ich 10 Jahre keine Steuerklärung abgeben. Erst ab 2020 durch die Nachzahlung. Da meine Pension gröstenteils durch eigenmittel bezahlt wurde, fällt nur ein kleiner Teil in die zu versteuernden Einnahmen. Aber die Nachzahlung überschreitet die Freibeträge.
      dachte die 5. Regelung ist nur für die Progression maßgeblich, also den Steuersatz. In den Einnahmen ist der Betrag voll drin. Ist echt nicht viel, 4400.-, und dafür 2000.- Steuern. Habe mit gleichen absetzbaren vorgängen die Jahre 21 bis 23 gemacht sogar noch Luft und muß keinerlei Steuer zahlen
      meine Einnahmen 21 Rente 26.000 und Pension 30.000 (6000 nur steuerlich zu veranlagen)= Einnahmen 32000,, nach abgesetzen Beiträgen bleiben 19800, also innerhalb des Freibetragen bei gemeinsamer Veranlagung.

      Mir kommt das zuviel vor, aber habe mich mit der Steuer ewig nicht mehr beschäftigt.

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        #4
        Dass man in Pension von 32.000 € steuerpflichtigen Einnahmen auf nur 19.800 € steuerpflichtiges Einkommen kommt, ist für mich

        nicht auf Anhieb nachvollziehbar. Man zahlt ja nur noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zahle auf die 30.000 Pension volle Krankenkassenbeiträge, ca 4500.-. Auf die Rente ca. 2000.- plus 100% Schwerbeschädigung 3000.-, 1100.- pflegepauschle bei pflegegrad 3, plus ca 1000.- für Haftpflicht usw.
          Nur grobe Zahlen, um alles nachvollziehbar zu machen.

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            #6
            Zitat von Hammer12 Beitrag anzeigen
            Da meine Pension gröstenteils durch eigenmittel bezahlt wurde, fällt nur ein kleiner Teil in die zu versteuernden Einnahmen.
            Vermutlich eine Privatrente, bei der nur der Ertragsanteil versteuert wird.

            Aber die Nachzahlung überschreitet die Freibeträge.
            Das ist nur zum Teil richtig.

            dachte die 5. Regelung ist nur für die Progression maßgeblich, also den Steuersatz.
            Das trifft mehr oder weniger zu. Indem die Steuer des ersten Fünftels verfünffacht wird, wird die Progression für die restlichen 4/5 ausgesetzt.

            In den Einnahmen ist der Betrag voll drin. Ist echt nicht viel, 4400.-, und dafür 2000.- Steuern.
            Das ist absolut unrealistisch. Damit hättest Du mit 45,45 % den Höchststeuersatz in der oberen Proportionalzone überschritten und würdest Reichensteuern bezahlen. Dein zu versteuerndes Einkommen im Splittingtarif läge bei mindestens 555.000 €. Die Nachzahlung war nur zum Teil für die Nachzahlung verantwortlich.

            Habe mit gleichen absetzbaren vorgängen die Jahre 21 bis 23 gemacht sogar noch Luft und muß keinerlei Steuer zahlen.
            Ab 2021 wurde der Behindertenpauschbetrag verdoppelt und für die Pflegestufe 3 ein Pflegepauschbetrag eingeführt. Außerdem erhöht sich immer wieder mal der Grundfreibetrag.

            meine Einnahmen 21 Rente 26.000 und Pension 30.000 (6000 nur steuerlich zu veranlagen)= Einnahmen 32000,, nach abgesetzen Beiträgen bleiben 19800, also innerhalb des Freibetragen bei gemeinsamer Veranlagung.
            Bei Renteneintritt in 2020 sind 20 % der Altersrente steuerfrei, bei vorherigem Renteneintritt ist entsprechend mehr steuerfrei.

            Mir kommt das zuviel vor, aber habe mich mit der Steuer ewig nicht mehr beschäftigt.
            Das kommt mir auch so vor.

            Zitat von Hammer12 Beitrag anzeigen
            Zahle auf die 30.000 Pension volle Krankenkassenbeiträge, ca 4500.-. Auf die Rente ca. 2000.
            Davon wirken sich bei den Sonderausgaben nur die Pflichtbeiträge aus. Zusatzversicherungsbeiträge und weitere Versicherungszahlungen, wie die von Dir angeführte Haftpflichtversicherung, fallen unter den Tisch, weil mit den Pflichtbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft wurden.

            - plus 100% Schwerbeschädigung 3000.-,
            Der Pauschbetrag für eine Schwerbehinderung über 100 % hat sich erst seit 2021 von 1420 auf 2840 € verdoppelt. Allerdings gibt es hier noch eine Fahrtkostenpauschale über 900 €.

            1100.- pflegepauschle bei pflegegrad 3,
            Der Pflege-Pauschbetrag für die Pflegestufe 3 über 1.100 € wurde erstmals in 2021 eingeführt.
            Zuletzt geändert von Trekker; 05.03.2024, 23:25.

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              #7
              Oh , du hast ja echt Ahnung Trekker ! Du kommst nicht zufällig aus den Raum Hamburg ?
              Habe noch ein wenig herumprobiert.Fahrkostenpauschale wurde automatisch aktiviert, nach Eingabe des Pflegegrades. Allerdingsgreift diese nicht ,fällt unter zumutbarer Belastung.
              Plötzlich muß laut Elster für 21-23 doch Steuer nachgezshlt werden. Es liegen mit Dstum 1.3.24 neue Bescheinigungen der Firma vor. Vermute das Finanzamt hat bei der Firma reklamiert.
              Bin echt unsicher und mittlerweile geht es um immer mehr Geld.
              habe vielen Dank für deine aufwendige Hilfe
              Gruß Michael

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                #8
                Zitat von Hammer12 Beitrag anzeigen
                Oh , du hast ja echt Ahnung Trekker ! Du kommst nicht zufällig aus den Raum Hamburg ?
                Ich werd mich hüten. Steuerberatung ist nur einem bestimmten Berufszweig erlaubt.
                Vermute das Finanzamt hat bei der Firma reklamiert.
                Dem FA ist aufgefallen dass Du mittlerweile abgabepflichtig geworden bist. Es muss nicht bei der Fa. reklamieren, es bekommt Deine Daten von allen Beteiligten geliefert. Du kannst sie ja auch über Elster abrufen.

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                  #9
                  Moin Trekker !
                  klar, wollte auch keine Steuerberatung, sondern mehr Hilfe, also einmal über meine fertige Erklärung rüberschauen.
                  Kann dich aber auch verstehen!

                  habe Elster Formulare abgerufen, es liegen aber neue Meldungen vom 1.3.24 vor, die vorher nicht da waren, deshalb meine Verwunderung.

                  Vielen Dank für Deine Hinweise.

                  Gruß aus Reinbek
                  Michael

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                    #10
                    Über die Steuererklärung drüberschauen ist aber nun einmal Steuerberatung.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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