Hallo zusammen,
ich suche mich im Internet schon wuschig, um herauszufinden, wo genau ich die Unterhaltszahlungen für meine Exfrau (nachehelicher Unterhalt) und den Unterhalt für die Kinder angebe. Ich erhalte bei der Webrecherche hier etwas verwirrende Aussagen. Den nachehelichen Unterhalt kann ich - laut Dr. Google - entweder als "außergewöhnliche Belastung" oder mittels "Realsplittings" in der Steuererklärung angeben. Als außergewöhnliche Belastung wird dann aber angegeben, dass die Anlage "Unterhalt" auszufüllen ist. Wieder andere Seiten sprechen davon, dass Unterhalt an geschiedene Partner NICHT in der Anlage Unterhalt anzugeben ist, sondern die Anlage U verwendet werden soll. Außerdem gibt es ja für "Außergewöhnliche Belastungen" ebenfalls eine separate Anlage.
Also WO gebe ich das denn jetzt an? Das Realsplitting findet keine Verwendung, weil ich keine Zustimmung meiner Exfrau bekomme.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
ich suche mich im Internet schon wuschig, um herauszufinden, wo genau ich die Unterhaltszahlungen für meine Exfrau (nachehelicher Unterhalt) und den Unterhalt für die Kinder angebe. Ich erhalte bei der Webrecherche hier etwas verwirrende Aussagen. Den nachehelichen Unterhalt kann ich - laut Dr. Google - entweder als "außergewöhnliche Belastung" oder mittels "Realsplittings" in der Steuererklärung angeben. Als außergewöhnliche Belastung wird dann aber angegeben, dass die Anlage "Unterhalt" auszufüllen ist. Wieder andere Seiten sprechen davon, dass Unterhalt an geschiedene Partner NICHT in der Anlage Unterhalt anzugeben ist, sondern die Anlage U verwendet werden soll. Außerdem gibt es ja für "Außergewöhnliche Belastungen" ebenfalls eine separate Anlage.
Also WO gebe ich das denn jetzt an? Das Realsplitting findet keine Verwendung, weil ich keine Zustimmung meiner Exfrau bekomme.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
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