Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unterhaltszahlungen - wo angeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unterhaltszahlungen - wo angeben?

    Hallo zusammen,

    ich suche mich im Internet schon wuschig, um herauszufinden, wo genau ich die Unterhaltszahlungen für meine Exfrau (nachehelicher Unterhalt) und den Unterhalt für die Kinder angebe. Ich erhalte bei der Webrecherche hier etwas verwirrende Aussagen. Den nachehelichen Unterhalt kann ich - laut Dr. Google - entweder als "außergewöhnliche Belastung" oder mittels "Realsplittings" in der Steuererklärung angeben. Als außergewöhnliche Belastung wird dann aber angegeben, dass die Anlage "Unterhalt" auszufüllen ist. Wieder andere Seiten sprechen davon, dass Unterhalt an geschiedene Partner NICHT in der Anlage Unterhalt anzugeben ist, sondern die Anlage U verwendet werden soll. Außerdem gibt es ja für "Außergewöhnliche Belastungen" ebenfalls eine separate Anlage.

    Also WO gebe ich das denn jetzt an? Das Realsplitting findet keine Verwendung, weil ich keine Zustimmung meiner Exfrau bekomme.

    Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!

    #2
    In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sicherlich nirgends. Ich verschiebe gleich mal.

    Unterscheiden musst Du bei einmal der Ex und einmal bei den Kindern:

    Thema "Ex":

    Du bzw. besser gesagt Ihr habt ein Wahlrecht, entweder außergewöhnliche Belastung (agB) oder Realsplitting. Beides hat Vor- und Nachteile.

    Bei den agB (Anlage Unterhalt) kommt es darauf an, wie hoch die Einkünfte und Bezüge und deren Vermögen der Ex im betreffenden Jahr sind. Je nachdem kann es sein, dass der abzugsfähige Höchstbetrag abgeschmolzen wird, im Extremfall bis auf 0. Allerdings muss die Ex die Zahlungen nicht versteuern.

    Beim Realsplitting (Anlage Sonderausgaben) muss sich Deine Ex mit Unterschrift auf der Anlage U bereit erklären, dass sie im Gegenzug die Einnahmen versteuert.

    Thema "Kinder":

    Wenn es für die Kinder für Jemanden einen Anspruch auf Kindergeld gibt, dann ist der Unterhalt pauschal mit Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten. Wenn nicht, dann siehe Ausführungen zu agB bei der Ex (Realsplitting gibt es da nicht).
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Antwort. Also bleibt die "Anlage agB" bei diesem Sachverhalt gänzlich unberührt? Ich gebe die Unterhaltszahlungen für die Ex ausschließlich in der Anlage Unterhalt an, richtig?

      Kommentar


        #4
        Zitat von DerJohnny1 Beitrag anzeigen
        Ich gebe die Unterhaltszahlungen für die Ex ausschließlich in der Anlage Unterhalt an, richtig?
        In der Anlage Unterhalt kannst Du die Ehegattenunterhaltszahlungen ohne ihre Zustimmung angeben, sie muss den Unterhalt auch nicht versteuern. Allerdings musst Du auch ihr Einkommen angeben und es wirkt sich nur aus, wenn dieses Eigeneinkommen sehr gering ist.

        Die Anlage U (nicht zu verwechseln mit der Anlage Unterhalt) erfordert hingegen die Zustimmung der Empfängerin, es kommt nicht auf ihr Einkommen an aber sie muss den erhaltenen Unterhalt versteuern. Auf ihre Zustimmung hast Du einen zivilrechtlichen Anspruch, wenn Du garantierst, ihr alle Nachteile aus dem sog. begrenzten Realsplitting, insbesondere ihre dadurch entstehende Steuerbelastung, zu ersetzen. Also kompliziert wenn sie nicht kooperiert.

        In der Anlage außergewöhnliche Belastungen hat der Unterhalt nichts zu suchen.
        Zuletzt geändert von Telepeter; 01.03.2024, 09:32.

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank! Das war sehr hilfreich! Dann wird es die Angabe über die agB in der Anlage Unterhalt sein.

          Dort muss ich ja die Haushalte angeben. Sie hat 2023 zum Teil alleine gewohnt und ist dann zu ihrem neuen Freund gezogen. Das muss ich vermutlich auch getrennt als 2 Haushalt in der Anlage Unterhalt angeben, richtig?

          Kommentar


            #6
            Zitat von DerJohnny1 Beitrag anzeigen
            . Sie hat 2023 zum Teil alleine gewohnt und ist dann zu ihrem neuen Freund gezogen. Das muss ich vermutlich auch getrennt als 2 Haushalt in der Anlage Unterhalt angeben, richtig?
            Ja. ELSTER macht das technisch so dass mehrere Haushalte angelegt werden können in denen die unterstützte Person gelebt hat. Die sollten sich zeitlich nicht überschneiden. Die Einzelangaben können dann getrennt nach der jeweiligen Situation gemacht werden.

            Kommentar


              #7
              Eine letzte Frage noch: Ist der Bruttolohn, den ich bei den nicht selbstständigen Einnahmen meiner Ex angebe, der Monatslohn oder der Jahreslohn - respektive anteilig angegeben, weil die Zeiträume der Haushalte gesplittet sind?

              Kommentar


                #8
                Zitat von DerJohnny1 Beitrag anzeigen
                Eine letzte Frage noch: Ist der Bruttolohn, den ich bei den nicht selbstständigen Einnahmen meiner Ex angebe, der Monatslohn oder der Jahreslohn - respektive anteilig angegeben, weil die Zeiträume der Haushalte gesplittet sind?
                Immer die Summe des in dem betreffenden Zeitraum erzielten Bruttos.

                Kommentar


                  #9
                  Alles klar, verstanden. Vielen Dank für die Unterstützung!

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X